Arbeitsbewilligung aargau
Steuererklärung ausfüllen lassen, Unterlagen ordnen und Steuerfragen verständlich klären. Persönliche Hilfe für den Kanton Aargau ab CHF 89.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns persönlich und erklären das weitere Vorgehen sowie die voraussichtlichen Kosten.
Steuererklärung günstig ausfüllen lassen
Arbeitsbewilligung aargau
Wenn Bürgerinnen und Bürger aus der EU oder EFTA, die bisher keine Aufenthaltsbewilligung zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz besitzen, für eine Anstellung bei einem Schweizer Unternehmen für
länger als vier Monate einreisen, ist dafür eine Aufenthaltsbewilligung erforderlich. Das entsprechende Gesuch wird im Zuge der persönlichen Anmeldung bei der Wohngemeinde im Kanton Aargau
eingereicht.
Die Aufnahme der Tätigkeit ist ab dem Zeitpunkt der Anmeldung möglich, jedoch frühestens ab dem im Arbeitsvertrag oder in der Anstellungsbestätigung genannten Arbeitsbeginn. Ein Warten auf den
Erhalt des Ausländerausweises ist nicht notwendig. Das Amt für Migration und Integration (MIKA) stellt keine Eingangsbestätigungen für das Gesuch oder die Zulässigkeit der Beschäftigung
aus.
Persönliche Beratung
Einfache Steuererklärungen beginnen bei CHF 89. Vor der Bearbeitung wird geklärt, ob Ihr Fall in diesen Rahmen passt und welche zusätzlichen Unterlagen allenfalls nötig sind.
Transparente Preise
Sie erhalten eine verständliche Rückmeldung zu Unterlagen, eTAX Aargau, Fristverlängerung und offenen Punkten. Ziel ist ein klarer Ablauf ohne unnötige Rückfragen.
Schnelle Bearbeitung
Der Preis richtet sich nach Umfang und Komplexität. Mehrere Depots, Liegenschaften, selbstständige Tätigkeiten oder zusätzliche Einkommensquellen können den Aufwand erhöhen. Mehr zu den Preisen.
Informationen und Unterstützung zu Arbeitsbewilligung aargau
Voraussetzungen
Ein gültiges Arbeitsverhältnis von mindestens vier Monaten oder auf unbestimmte Zeit mit einem Schweizer Arbeitgeber, inklusive Praktika.
Ablauf
Anmeldung bei der Gemeinde:
Die einreisende Person muss sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle ihrer Wohngemeinde im Aargau anmelden.
Bereits im Land mit anderer Bewilligung:
Personen, die bereits mit einer Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit (z. B. zur Stellensuche oder zum Studium) in der Schweiz sind, reichen eine Kopie ihres Arbeitsvertrags bei
- Lohnausweis und Nebeneinkünfte
- Konten und Wertschriften per Jahresende
- Belege zu Säule 3a und Vorsorge
- Berufskosten und Arbeitsweg
- Weiterbildungskosten
- Versicherungsnachweise
- Krankheits und behinderungsbedingte Kosten
- Kinder und Betreuungskosten
- Darlehen und Schuldzinsen
- Liegenschaften und Hypotheken
- Ausländische Konten oder Einkünfte
- Unterlagen zu selbstständiger Nebentätigkeit
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