Erbschaftssteuern im Kanton Aargau: Was Sie wissen sollten
Steuererklärung ausfüllen lassen, Unterlagen ordnen und Steuerfragen verständlich klären. Persönliche Hilfe für den Kanton Aargau ab CHF 89.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns persönlich und erklären das weitere Vorgehen sowie die voraussichtlichen Kosten.
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Erbschaftssteuern im Kanton Aargau: Was Sie wissen sollten
Beim Thema Erbschaft denkt man in erster Linie an Emotionen, Erinnerungen und das Weitergeben von Vermögenswerten. Doch neben den persönlichen Aspekten spielt auch der steuerliche Teil eine
Rolle. Im Kanton Aargau gibt es klare Regeln, wer auf eine Erbschaft Steuern zahlen muss und in welcher Höhe. In diesem Text geben wir Ihnen einen verständlichen Überblick über die wichtigsten
Punkte rund um die Erbschaftssteuer im Aargau.
Wer muss Erbschaftssteuern im Aargau zahlen?
Grundsätzlich erhebt der Kanton Aargau eine Erbschaftssteuer auf Vermögenswerte, die im Todesfall auf eine andere Person übergehen. Dabei spielt es eine entscheidende Rolle, in welchem Verhältnis
der Erbe zur verstorbenen Person stand. Die Steuerpflicht und die Höhe der Steuer hängen davon ab, wie eng das verwandtschaftliche Verhältnis war.
Persönliche Beratung
Einfache Steuererklärungen beginnen bei CHF 89. Vor der Bearbeitung wird geklärt, ob Ihr Fall in diesen Rahmen passt und welche zusätzlichen Unterlagen allenfalls nötig sind.
Transparente Preise
Sie erhalten eine verständliche Rückmeldung zu Unterlagen, eTAX Aargau, Fristverlängerung und offenen Punkten. Ziel ist ein klarer Ablauf ohne unnötige Rückfragen.
Schnelle Bearbeitung
Der Preis richtet sich nach Umfang und Komplexität. Mehrere Depots, Liegenschaften, selbstständige Tätigkeiten oder zusätzliche Einkommensquellen können den Aufwand erhöhen. Mehr zu den Preisen.
Informationen und Unterstützung zu Erbschaftssteuern im Kanton Aargau: Was Sie wissen sollten
Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkelkinder) sind im Aargau komplett von der
Erbschaftssteuer befreit. Sie müssen keine Steuern auf erhaltene Erbschaften zahlen, unabhängig von der Höhe des Vermögens.
Eltern zählen ebenfalls zur ersten Steuerklasse und sind wie Ehepartner und Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit.
Für andere Verwandte und Personen ausserhalb der engsten Familie gelten jedoch bestimmte Steuersätze.
Steuerklassen im Aargau: Wer zahlt wie viel?
Im Aargau werden Erben je nach Beziehung zur verstorbenen Person in verschiedene Steuerklassen eingeteilt:
Klasse 1: Lebenspartner
- Lohnausweis und Nebeneinkünfte
- Konten und Wertschriften per Jahresende
- Belege zu Säule 3a und Vorsorge
- Berufskosten und Arbeitsweg
- Weiterbildungskosten
- Versicherungsnachweise
- Krankheits und behinderungsbedingte Kosten
- Kinder und Betreuungskosten
- Darlehen und Schuldzinsen
- Liegenschaften und Hypotheken
- Ausländische Konten oder Einkünfte
- Unterlagen zu selbstständiger Nebentätigkeit
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