Rückerstattung der Quellensteuer ab 2021: Alles, was Sie wissen müssen | Quellensteuer reduzieren
Steuererklärung ausfüllen lassen, Unterlagen ordnen und Steuerfragen verständlich klären. Persönliche Hilfe für den Kanton Aargau ab CHF 89.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns persönlich und erklären das weitere Vorgehen sowie die voraussichtlichen Kosten.
Steuererklärung günstig ausfüllen lassen
Rückerstattung der Quellensteuer ab 2021: Alles, was Sie wissen müssen
Quellensteuer reduzieren
Seit dem Jahr 2021 gelten im Kanton Aargau neue Regelungen für die Rückerstattung der Quellensteuer. Wer quellensteuerpflichtig ist, sollte wissen, unter welchen Bedingungen ein
Rückerstattungsgesuch gestellt werden kann. Besonders zwei Fälle sind relevant: der zu Unrecht abgezogene Feuerwehrpflichtersatz und die Vermeidung einer Doppelbesteuerung gemäss internationalen
Abkommen. Dieser Text bietet eine umfassende Übersicht über Voraussetzungen, Vorgehen, Fristen und weitere wichtige Hinweise.
Was ist die Quellensteuer?
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Einkommensquelle erhoben wird. Das bedeutet, sie wird in der Regel direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an die Steuerbehörden
Persönliche Beratung
Einfache Steuererklärungen beginnen bei CHF 89. Vor der Bearbeitung wird geklärt, ob Ihr Fall in diesen Rahmen passt und welche zusätzlichen Unterlagen allenfalls nötig sind.
Transparente Preise
Sie erhalten eine verständliche Rückmeldung zu Unterlagen, eTAX Aargau, Fristverlängerung und offenen Punkten. Ziel ist ein klarer Ablauf ohne unnötige Rückfragen.
Schnelle Bearbeitung
Der Preis richtet sich nach Umfang und Komplexität. Mehrere Depots, Liegenschaften, selbstständige Tätigkeiten oder zusätzliche Einkommensquellen können den Aufwand erhöhen. Mehr zu den Preisen.
Informationen und Unterstützung zu Rückerstattung der Quellensteuer ab 2021: Alles, was Sie wissen müssen | Quellensteuer reduzieren
überwiesen. Diese Regelung betrifft vor allem ausländische Arbeitnehmende, die in der Schweiz arbeiten, aber hier keinen steuerlichen Wohnsitz haben.
Gründe für eine Rückerstattung
Es gibt zwei häufige Situationen, in denen ein Rückerstattungsgesuch Sinn ergibt und auch zulässig ist.
Feuerwehrpflichtersatz
In gewissen Gemeinden müssen Einwohner eine Ersatzabgabe leisten, wenn sie feuerwehrpflichtig wären, dieser Pflicht aber nicht nachkommen. Wenn jemand zu Unrecht als abgabepflichtig eingestuft
wurde, kann dieser Abzug zurückgefordert werden. Dies ist etwa der Fall, wenn die betroffene Person keine Feuerwehrpflicht hat, ihr aber dennoch der Betrag automatisch vom Lohn abgezogen
wurde.
- Lohnausweis und Nebeneinkünfte
- Konten und Wertschriften per Jahresende
- Belege zu Säule 3a und Vorsorge
- Berufskosten und Arbeitsweg
- Weiterbildungskosten
- Versicherungsnachweise
- Krankheits und behinderungsbedingte Kosten
- Kinder und Betreuungskosten
- Darlehen und Schuldzinsen
- Liegenschaften und Hypotheken
- Ausländische Konten oder Einkünfte
- Unterlagen zu selbstständiger Nebentätigkeit
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