Wer im Kanton Aargau ein Fahrzeug einlösen, eine Führerprüfung absolvieren oder eine Schiffsprüfung ablegen möchte, kommt an einer Institution nicht vorbei: dem Strassenverkehrsamt Aargau. Als moderne Dienstleistungsstelle bietet das Amt eine breite Palette an Services rund um den Strassen- und Schiffsverkehr an. Von der ersten Lernfahrerlaubnis bis zur periodischen medizinischen Untersuchung – das Strassenverkehrsamt begleitet die Bevölkerung in allen Phasen der Mobilität.
Für viele junge Menschen beginnt die Reise in die Unabhängigkeit mit dem Lernfahrausweis. Wer im Aargau das Autofahren erlernen möchte, muss zuerst ein Lernfahrgesuch stellen. Dieses Formular ist online verfügbar oder kann direkt am Schalter bezogen werden.
Bevor das Gesuch eingereicht wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Die Bewerberin oder der Bewerber muss das Mindestalter erreicht haben, einen Sehtest absolvieren und, falls notwendig, einen Nothelferkurs vorweisen. Nach der Einreichung prüft das Strassenverkehrsamt die Unterlagen sorgfältig. Ist alles vollständig und korrekt, wird die Zulassung zur Theorieprüfung erteilt.
Der Ablauf ist klar strukturiert: Nach erfolgreicher Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis ausgestellt, der es erlaubt, unter Aufsicht Fahrpraxis zu sammeln. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum eigenständigen Fahren.
Manchmal greift das Strassenverkehrsamt auch korrigierend ein. Unter dem Begriff Administrativmassnahmen fallen Massnahmen wie der Entzug des Führerausweises oder Auflagen zur Sicherheit im Verkehr.
Allgemein unterscheiden die Behörden zwischen Warnungs- und Sicherungsentzügen. Ein Warnungsentzug erfolgt bei geringeren Verstössen, etwa einer Geschwindigkeitsübertretung, und dient als Mahnung. Ein Sicherungsentzug hingegen wird angeordnet, wenn eine Person als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen gilt, beispielsweise wegen Alkoholmissbrauchs oder gravierenden gesundheitlichen Problemen.
Alle Massnahmen werden im Verkehrsregister eingetragen. Wer betroffen ist, erhält stets die Möglichkeit zur Stellungnahme und kann gegen Entscheidungen Rechtsmittel einlegen.
Nicht nur Privatpersonen, auch Fahrlehrer und Garagen stehen im regelmässigen Austausch mit dem Strassenverkehrsamt. Fahrlehrer müssen sich für Wiederholungskurse und Weiterbildungen anmelden. Diese dienen dazu, die Ausbildungsqualität hochzuhalten und neue gesetzliche Vorgaben schnell in die Praxis zu integrieren.
Auch Garagisten profitieren von Informationsangeboten des Amts. Änderungen im Prüfverfahren, neue Anforderungen an Fahrzeuge oder administrative Abläufe werden regelmässig kommuniziert, um einen reibungslosen Ablauf für Kundinnen und Kunden zu gewährleisten.
Das Strassenverkehrsamt ist die erste Adresse, wenn es um die Einlösung oder Annullierung von Fahrzeugen geht. Wer ein neues Auto kauft oder ein Occasionsfahrzeug übernimmt, muss das Fahrzeug offiziell einlösen und einen Fahrzeugausweis beantragen.
Auch Änderungen, etwa bei Adresswechsel oder Halterwechsel, werden unkompliziert über das Amt abgewickelt. Der Austausch von Kontrollschildern oder die Bestellung neuer Nummernschilder erfolgt
ebenfalls hier.
Besonders beim Import von Fahrzeugen aus dem Ausland unterstützt das Strassenverkehrsamt umfassend. Zollformalitäten, technische Anforderungen und steuerliche Aspekte werden transparent erklärt
und abgewickelt.
Wer Formulare rund um den Strassenverkehr benötigt, wird auf der Website des Amts oder direkt am Schalter fündig. Ob Kontrollschildantrag, Gesuch für Fahrzeugausweisänderungen oder Anträge auf
Sonderbewilligungen – alle Dokumente sind zentral verfügbar.
Auch spezielle Formulare für medizinische Gutachten oder ärztliche Bescheinigungen im Rahmen verkehrsmedizinischer Untersuchungen stehen bereit. Ein klar strukturierter Zugang erleichtert die
Erledigung der Formalitäten für alle Beteiligten.
Der Führerausweis ist das Dokument, das den Inhaber oder die Inhaberin zum Lenken von Fahrzeugen berechtigt. Das Strassenverkehrsamt informiert umfassend über alle Ausweiskategorien, von
Motorrädern über Autos bis hin zu Lastwagen und Bussen.
Wer einen Ausweis beantragt, erhält genaue Anweisungen zu den Anforderungen und dem Ablauf. Auch bei Erweiterungen auf zusätzliche Kategorien oder beim Ersatz verlorener Ausweise steht das Amt beratend zur Seite.
Ein spezielles Augenmerk gilt der Umwandlung von ausländischen Führerausweisen. Hier gelten je nach Herkunftsland unterschiedliche Regeln, die klar und kundenfreundlich kommuniziert werden.
Bevor man den definitiven Führerausweis in den Händen hält, sind mehrere Prüfungen zu bestehen. Den Anfang macht die Theorieprüfung, bei der das Wissen über Verkehrsregeln, Verkehrszeichen und Gefahrensituationen abgefragt wird.
Zur Vorbereitung stellt das Strassenverkehrsamt Lernmittel und Übungsplattformen zur Verfügung. Diese ermöglichen es, sich gezielt und effizient auf die Prüfung vorzubereiten.
Nach bestandener Theorieprüfung folgt die praktische Prüfung. An Prüfungsorten im ganzen Kanton, etwa in Aarau, Baden oder Zofingen, demonstrieren die Prüflinge ihr fahrerisches Können. Wer die
Prüfung besteht, erhält den Führerausweis auf Probe. Während der Probezeit gelten besondere Regeln und Anforderungen.
Das Strassenverkehrsamt setzt sich für die Mobilität aller Menschen ein. Personen mit körperlicher Behinderung können Unterstützung bei der Zulassung von Spezialfahrzeugen beantragen oder eine Parkkarte für mobilitätsbehinderte Personen anfordern.
Regelmässige verkehrsmedizinische Untersuchungen stellen sicher, dass die gesundheitliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen gegeben ist. Diese periodischen Kontrolluntersuchungen betreffen vor
allem ältere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer oder Menschen mit bestimmten Krankheitsbildern.
Auch hier steht das Strassenverkehrsamt beratend und unterstützend zur Seite und sorgt dafür, dass Mobilität möglichst lange und sicher erhalten bleibt.
Neben dem Strassenverkehr ist das Amt auch für den Bereich Schifffahrt zuständig. Wer auf Schweizer Gewässern ein Boot führen möchte, benötigt einen Schiffsführerausweis.
Die Anforderungen umfassen eine Theorieprüfung sowie eine praktische Fahrprüfung. Zudem müssen Boote, die auf dem Wasser betrieben werden, offiziell zugelassen werden.
Der Sturmwarndienst des Amts sorgt dafür, dass Freizeitkapitäne frühzeitig vor gefährlichen Wetterlagen gewarnt werden. Sicherheit steht auch auf dem Wasser an erster Stelle.
Die Gebühren des Strassenverkehrsamts sind öffentlich einsehbar und klar geregelt. Für die Einlösung eines Fahrzeugs, die Ausstellung eines Lernfahrausweises oder die Durchführung einer Theorieprüfung fallen bestimmte Beträge an.
Die Bezahlung kann bequem via eBill, per Banküberweisung oder direkt am Schalter erfolgen. Auch mobile Bezahldienste wie TWINT werden akzeptiert. Die Schwerverkehrsabgabe für Lastwagen und Busse
wird ebenfalls über das Strassenverkehrsamt eingezogen.
Für persönliche Anliegen oder Beratungen steht Ihnen das Strassenverkehrsamt Aargau zur Verfügung:
DVI
Strassenverkehrsamt
Postfach
5001 Aarau
Schalteröffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 07:30 – 16:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 07:30 – 11:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Weitere Informationen sowie eine Übersicht aller Dienstleistungen finden Sie auf der offiziellen Website:
Strassenverkehrsamt Aargau Kontakt und Öffnungszeiten