Einkommenssteuer aargau

Alle wichtigen Informationen über die Steuererklärung Aargau

 

Die Einkommenssteuer ist eine der zentralen Steuerarten in der Schweiz und betrifft jede natürliche Person, die ein Einkommen erzielt. Im Kanton Aargau ist sie für viele Menschen ein wiederkehrendes Thema, sei es bei der jährlichen Steuererklärung oder bei beruflichen Veränderungen. Doch was genau zählt als Einkommen, welche Abzüge sind möglich, und wer muss überhaupt Einkommenssteuer zahlen? In diesem Text erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Einkommensbesteuerung im Kanton Aargau.

Wer erhebt die Einkommenssteuer?

Die Einkommenssteuer wird nicht nur vom Kanton Aargau selbst erhoben, sondern auch von den Gemeinden und vom Bund. Diese drei sogenannten Steuerhoheiten haben das Recht, von natürlichen Personen mit steuerbarem Einkommen einen Anteil zu verlangen. Das bedeutet, dass sich die gesamte Steuerlast aus drei Anteilen zusammensetzt: der Bundessteuer, der Kantonssteuer und der Gemeindesteuer. Der Steuersatz kann je nach Gemeinde leicht variieren, da die einzelnen Gemeinden unterschiedliche Steuerfüsse festlegen können.

Das Bruttoprinzip als Grundlage

Im Kanton Aargau gilt wie in den meisten anderen Kantonen das sogenannte Bruttoprinzip. Das bedeutet, dass alle Einkünfte in ihrer Bruttoform angegeben werden müssen, bevor bestimmte Abzüge vorgenommen werden können. Es reicht also nicht, nur das Nettoeinkommen anzugeben. Vielmehr muss die Steuererklärung alle relevanten Einkommensbestandteile sowie die geltend gemachten Abzüge vollständig und korrekt enthalten. Nur so kann die Steuerbehörde die tatsächliche Steuerbelastung berechnen.

Was zählt zum Einkommen?

Das Einkommen, das versteuert werden muss, kann sehr unterschiedlich zusammengesetzt sein. Im Allgemeinen lassen sich die Einkünfte in vier Hauptkategorien einteilen.

Erwerbseinkünfte

Zu dieser Gruppe gehören alle Einnahmen aus Arbeitstätigkeit. Wer unselbstständig arbeitet, also zum Beispiel angestellt ist, versteuert seinen Lohn. Dazu gehören auch zusätzliche Leistungen wie Dienstwagen oder Verpflegung, wenn sie vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Selbstständig Erwerbende – wie Ärztinnen, Handwerker oder Einzelunternehmer – müssen alle Einnahmen aus ihrem Geschäft angeben, auch wenn sie selbst Waren oder Dienstleistungen daraus nutzen.

Ertragseinkünfte

Diese betreffen Einnahmen aus Vermögen. Das können Zinserträge, Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder Kryptowährungen sein. Auch Mieteinnahmen aus vermieteten Immobilien zählen dazu. Wer also neben dem Erwerbseinkommen noch Anlagen besitzt, muss diese Einkünfte ebenfalls versteuern.

Ersatzeinkünfte

Unter diese Kategorie fallen Leistungen, die anstelle eines Erwerbseinkommens ausgerichtet werden. Typische Beispiele sind Rentenzahlungen aus der Altersvorsorge, Leistungen aus der Invalidenversicherung oder Taggelder bei Arbeitslosigkeit. Auch Erwerbsersatz bei Militärdienst oder Mutterschaft zählt dazu.

Weitere Einkünfte

Neben den bereits genannten Kategorien gibt es auch einmalige oder besondere Einnahmen, die steuerpflichtig sein können. Dazu zählen zum Beispiel Entschädigungen bei körperlichen Schäden, Auszahlungen bei Todesfällen oder Gewinne aus Lotterien. Letztere unterliegen abzüglich der gesetzlich erlaubten Einsatzkosten ebenfalls der Einkommenssteuerpflicht.

Was darf abgezogen werden?

Nicht nur das Einkommen selbst ist für die Berechnung der Steuer relevant, sondern auch die zulässigen Abzüge. Diese mindern das steuerbare Einkommen und damit die Steuerlast. Die Abzüge lassen sich in drei Kategorien unterteilen.

Gewinnungskosten

Diese Abzüge stehen in direktem Zusammenhang mit der Einkommenserzielung. Bei unselbstständigen Arbeitnehmenden sind das insbesondere Berufsauslagen, wie etwa Fahrtkosten zum Arbeitsort, Verpflegungskosten bei auswärtiger Tätigkeit oder Weiterbildungskosten. Selbstständige können ihre geschäftlich bedingten Ausgaben wie Büromaterial, Miete oder Fahrzeugkosten geltend machen.

Allgemeine Abzüge

Hierzu gehören verschiedene Lebenshaltungskosten, die steuerlich berücksichtigt werden können. Dazu zählen zum Beispiel Schuldzinsen (etwa aus Hypotheken oder Privatkrediten), Krankheits- und Unfallkosten, die nicht von der Versicherung gedeckt wurden, sowie der pauschale Abzug für Versicherungsprämien.

Sozialabzüge

Diese Abzüge berücksichtigen die persönliche und familiäre Situation. Wer Kinder hat, kann einen Kinderabzug geltend machen. Auch Personen, die andere finanziell unterstützen – etwa pflegebedürftige Angehörige – haben Anspruch auf entsprechende Abzüge. Zudem gibt es spezielle Abzüge für Personen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung.

Wer ist steuerpflichtig?

In der Schweiz – und damit auch im Kanton Aargau – sind alle natürlichen Personen steuerpflichtig, die Einkommen erzielen. Das gilt unabhängig vom Alter oder der Beschäftigungsform. Sobald ein junger Erwachsener beispielsweise während der Lehre oder im Studium ein Einkommen erhält, ist er grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig. Auch Rentnerinnen und Rentner, die Leistungen aus der AHV oder Pensionskasse beziehen, fallen unter die Einkommensbesteuerung.

Zu den steuerpflichtigen Personen zählen insbesondere:

  • unselbstständig Erwerbende mit einem Lohnverhältnis

  • selbstständig Erwerbende wie Freiberufler oder Unternehmerinnen

  • Bezügerinnen und Bezüger von Ersatzeinkommen

  • junge Erwachsene mit Lehrlingslohn oder Teilzeiteinkommen

Wie läuft die Besteuerung ab?

Jedes Jahr erhalten steuerpflichtige Personen im Kanton Aargau die Unterlagen für die Steuererklärung. Diese müssen vollständig ausgefüllt und rechtzeitig eingereicht werden. Seit einigen Jahren ist dies auch bequem elektronisch möglich. Die Steuerverwaltung prüft die Angaben, nimmt wenn nötig Rückfragen vor und stellt anschliessend eine definitive Steuerrechnung zu.

Wer seine Steuererklärung nicht fristgerecht einreicht, riskiert Mahngebühren oder gar eine Ermessensveranlagung. Es ist deshalb ratsam, die Fristen im Auge zu behalten oder gegebenenfalls eine Fristverlängerung zu beantragen.

Kontakt und Unterstützung

Wenn Sie Fragen zur Einkommenssteuer oder zu Ihrer persönlichen Situation haben, hilft Ihnen das kantonale Steueramt gerne weiter. Dort erhalten Sie Auskünfte zu Formularen, Fristen, Abzügen und können auch persönliche Anliegen besprechen. Die zuständige Stelle im Kanton Aargau erreichen Sie unter folgender Adresse:

Kantonales Steueramt
Departement Finanzen und Ressourcen
Sektion Natürliche Personen
Tellistrasse 67
5001 Aarau

Telefon: +41 (0)62 835 25 70

Es lohnt sich, bei Unsicherheiten direkt Kontakt aufzunehmen, um Fehler oder Verzögerungen bei der Steuererklärung zu vermeiden.

Fazit

Die Einkommenssteuer im Kanton Aargau betrifft fast alle, die auf irgendeine Weise Einkommen erzielen. Ob aus Arbeit, Vermögen oder Ersatzleistungen – fast alles ist steuerlich relevant. Gleichzeitig bietet das Steuersystem aber auch faire Möglichkeiten für Abzüge, die individuelle Lebenslagen berücksichtigen. Wer seine Steuererklärung gewissenhaft und vollständig ausfüllt, trägt nicht nur zur Finanzierung des Gemeinwesens bei, sondern profitiert auch von der rechtssicheren und transparenten Veranlagung im Kanton Aargau.

 

Falls Unsicherheiten bestehen, lohnt sich ein Blick in die offiziellen Unterlagen oder eine Beratung durch eine Fachperson. Denn eine korrekt ausgefüllte Steuererklärung spart nicht nur Zeit, sondern häufig auch Geld.

Gemeinden mit A

5001 Aarau 1 Fächer

5000 Aarau 1 Zustellung

5000 Aarau 3

5004 Aarau 4 Fächer

5000 Aarau Kaserne

5000 Aarau Postauto Aargau

5000 Aarau

5001 Aarau

5004 Aarau

4663 Aarburg Zustellung

4663 Aarburg

5646 Abtwil AG

5645 Aettenschwil

5643 Alikon

5600 Ammerswil AG

5611 Anglikon

5628 Aristau

8905 Arni AG

8905 Arni-Islisberg

5025 Asp

5056 Attelwil

5105 Auenstein

5644 Auw

Gemeinden mit B

5330 Bad Zurzach

5400 Baden 1 Postautodienst

5400 Baden 1 Zustellung

5400 Baden 1

5400 Baden IM

5400 Baden

5401 Baden

5402 Baden

5404 Baden

5405 Baden

5406 Baden

5333 Baldingen

5017 Barmelweid

5637 Beinwil (Freiamt)

5712 Beinwil am See

5454 Bellikon

5636 Benzenschwil

8962 Bergdietikon

8965 Berikon 1 Zustellung

8965 Berikon 1

8965 Berikon 2 Dorf

8965 Berikon

5627 Besenbüren

5618 Bettwil

5023 Biberstein

5413 Birmenstorf AG

5242 Birr-Lupfig Zustellung

5242 Birr-Lupfig

5242 Birr

5244 Birrhard

5708 Birrwil

5706 Boniswil

5623 Boswil

4814 Bottenwil

5620 Bremgarten AG 1 Zustellung

5620 Bremgarten AG 1

5620 Bremgarten AG 2

5620 Bremgarten AG Kaserne

5620 Bremgarten AG

4805 Brittnau

5200 Brugg AG 1 Zustellung

5200 Brugg AG 1

5200 Brugg AG 3

5200 Brugg AG Dist Fil

5200 Brugg AG Kaserne

5200 Brugg AG

5201 Brugg AG

5505 Brunegg

5033 Buchs AG Zustellung

5033 Buchs AG

5736 Burg AG

5632 Buttwil

5334 Böbikon

5315 Böttstein

5076 Bözen

5624 Bünzen

5619 Büttikon AG

Gemeinden mit D

5026 Densbüren

6042 Dietwil

5610 Dintikon LCD

5606 Dintikon

5605 Dottikon Zustellung

5605 Dottikon

5405 Dättwil AG

5312 Döttingen Zustellung

5312 Döttingen

5724 Dürrenäsch

Gemeinden mit E

Gemeinden mit E

5078 Effingen

5445 Eggenwil

5704 Egliswil

5420 Ehrendingen

5074 Eiken

5077 Elfingen

5304 Endingen

5408 Ennetbaden

5018 Erlinsbach

5275 Etzgen

Gemeinden mit F

5615 Fahrwangen

5316 Felsenau AG

5645 Fenkrieden

5525 Fischbach-Göslikon

5467 Fisibach

5442 Fislisbach

5423 Freienwil

5070 Frick Zustellung

5070 Frick

5324 Full-Reuenthal

Gemeinden mit G

5224 Gallenkirch

5272 Gansingen

5412 Gebenstorf

5637 Geltwil

5073 Gipf-Oberfrick

4856 Glashütten

5728 Gontenschwil

5722 Gränichen Zustellung

5722 Gränichen

 

 

 

Gemeinden mit H

5245 Habsburg

5705 Hallwil

5212 Hausen AG

4316 Hellikon

5604 Hendschiken

5626 Hermetschwil-Staffeln

5415 Hertenstein AG

5027 Herznach

5317 Hettenschwil

5613 Hilfikon

5042 Hirschthal

5113 Holderbank AG

5043 Holziken

5075 Hornussen

5277 Hottwil

5510 Hunzenschwil Dist Ba

5510 Hunzenschwil LZ

5502 Hunzenschwil

5607 Hägglingen

Gemeinden mit I

8905 Islisberg

5083 Ittenthal

Gemeinden mit J

8916 Jonen

Gemeinden mit K

4303 Kaiseraugst Liebrüti

4303 Kaiseraugst

5466 Kaiserstuhl AG

5082 Kaisten

5625 Kallern

8956 Killwangen

5416 Kirchdorf AG

5054 Kirchleerau-Moosleerau

5054 Kirchleerau

5314 Kleindöttingen

5313 Klingnau

8109 Kloster Fahr

5322 Koblenz

5742 Kölliken

5444 Künten

5024 Küttigen

5080 Laufenburg

5325 Leibstadt

5733 Leimbach AG

5426 Lengnau AG

5600 Lenzburg 1

5600 Lenzburg 2

5601 Lenzburg Sonderdienste

5600 Lenzburg Zustellung

5600 Lenzburg

5316 Leuggern

5725 Leutwil

5224 Linn

5242 Lupfig

Gemeinden mit M

4312 Magden

5318 Mandach

5616 Meisterschwanden

5465 Mellikon

5507 Mellingen

5737 Menziken

5634 Merenschwand

5274 Mettau

5054 Moosleerau

5037 Muhen

4322 Mumpf

4853 Murgenthal

5630 Muri AG Zustellung

5630 Muri AG

5506 Mägenwil

4313 Möhlin Zustellung

4313 Möhlin

5237 Mönthal

5103 Möriken AG

5642 Mühlau

4812 Mühlethal

5243 Mülligen

4333 Münchwilen AG

Gemeinden mit N

5524 Nesselnbach

5432 Neuenhof Dist Fil

5432 Neuenhof

5702 Niederlenz

5443 Niederrohrdorf

5524 Niederwil AG

5415 Nussbaumen AG Zustellung

5415 Nussbaumen AG

Gemeinden mit O

5225 Oberbözberg

5036 Oberentfelden Zustellung

5036 Oberentfelden

5108 Oberflachs

5062 Oberhof

5273 Oberhofen AG

5727 Oberkulm

8917 Oberlunkhofen

4324 Obermumpf

5452 Oberrohrdorf

5647 Oberrüti

8966 Oberwil-Lieli

5072 Oeschgen

4665 Oftringen 1 Zustellung

4665 Oftringen 1

4665 Oftringen 2

4665 Oftringen PCL

4665 Oftringen SPN

4665 Oftringen

4305 Olsberg

5504 Othmarsingen

Gemeinden mit P

Gemeinden mit Q

Gemeinden mit R

5734 Reinach AG Zustellung

5734 Reinach AG

5057 Reitnau

5332 Rekingen AG

5453 Remetschwil

5236 Remigen

4310 Rheinfelden 1 Zustellung

4310 Rheinfelden 1

4310 Rheinfelden 2

4310 Rheinfelden SPI Logistics A

4310 Rheinfelden

5084 Rheinsulz

5415 Rieden AG

5323 Rietheim

 

 

4853 Riken AG

5223 Riniken

5032 Rohr AG

5022 Rombach

4852 Rothrist Zustellung

4852 Rothrist

8919 Rottenschwil

8964 Rudolfstetten

5102 Rupperswil

5235 Rüfenach AG

5464 Rümikon AG

 

 

5406 Rütihof

Gemeinden mit S

5745 Safenwil

5614 Sarmenstorf

5503 Schafisheim

5246 Scherz

5116 Schinznach Bad

5107 Schinznach Dorf

5044 Schlossrued

5046 Schmiedrued-Walde

5046 Schmiedrued

5425 Schneisingen

4325 Schupfart

5326 Schwaderloch

5040 Schöftland

5707 Seengen

5703 Seon Zustellung

5703 Seon

5301 Siggenthal Station

5462 Siglistorf

5643 Sins

4334 Sisseln AG

8957 Spreitenbach Zustellung

8957 Spreitenbach

5053 Staffelbach

5603 Staufen

4332 Stein AG

5608 Stetten AG

5233 Stilli

4802 Strengelbach

5034 Suhr Zustellung

5034 Suhr

5085 Sulz AG

Gemeinden mit T

5306 Tegerfelden

5617 Tennwil

5723 Teufenthal AG

5112 Thalheim AG

5300 Turgi

5522 Tägerig

Gemeinden mit U

5028 Ueken

4813 Uerkheim Zustellung

4813 Uerkheim

5619 Uezwil

5222 Umiken

5224 Unterbözberg

5305 Unterendingen

5035 Unterentfelden

5726 Unterkulm Zustellung

5726 Unterkulm

8918 Unterlunkhofen

5417 Untersiggenthal

Gemeinden mit V

5106 Veltheim AG

5232 Villigen PSI

5234 Villigen

5612 Villmergen Dist Fil

5612 Villmergen

5213 Villnachern

4803 Vordemwald

Gemeinden mit W

5046 Walde AG

5624 Waldhäusern AG

4323 Wallbach

5622 Waltenschwil

4317 Wegenstetten

5430 Wettingen 1 Zustellung

5430 Wettingen 1

5430 Wettingen 2

5430 Wettingen 3

5431 Wettingen Sonderdienste

5430 Wettingen

8967 Widen

5276 Wil AG

5103 Wildegg

5058 Wiliberg

5210 Windisch

5463 Wislikofen

5064 Wittnau

5053 Wittwil

5610 Wohlen AG 1 Zustellung

5610 Wohlen AG 1

5610 Wohlen AG 2

5610 Wohlen AG

5512 Wohlenschwil

5063 Wölflinswil

5303 Würenlingen

5436 Würenlos

Gemeinden mit X

Gemeinden mit Y

Gemeinden mit Z

5079 Zeihen

4314 Zeiningen

5732 Zetzwil

4810 Zofingen PostFinance GLKB

4809 Zofingen Postfinance UBS

4809 Zofingen PostFinance UBS

4800 Zofingen PostFinance

4807 Zofingen PostFinance

4808 Zofingen PostFinance

4801 Zofingen Ringier AG

4800 Zofingen Zustellung

4800 Zofingen

5621 Zufikon

4315 Zuzgen