Grundstückgewinnsteuer aargau

Berechnung & alle Informationen

 

Beim Verkauf von Immobilien kann ein erheblicher Gewinn entstehen – und dieser bleibt in der Schweiz nicht steuerfrei. Auch im Kanton Aargau wird dieser sogenannte Grundstückgewinn besteuert. Doch wie genau funktioniert das im Aargau? Wer ist zuständig, wie hoch ist der Steuersatz, und welche Besonderheiten gelten? In diesem ausführlichen Überblick erfahren Sie alles Wichtige rund um die Grundstückgewinnsteuer in diesem Kanton.

Wer erhebt die Grundstückgewinnsteuer im Aargau?

 

Im Gegensatz zu einigen anderen Schweizer Kantonen sind es im Aargau nicht die Gemeinden, sondern ausschliesslich der Kanton, der die Grundstückgewinnsteuer erhebt. Das bedeutet: Egal, ob Sie ein Haus in Aarau, Baden oder Zofingen verkaufen – die Regelungen und Steuersätze sind überall im Kanton gleich. Diese kantonale Einheitlichkeit macht es einfacher, sich über die steuerlichen Konsequenzen eines Immobilienverkaufs zu informieren und zu planen.

Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer?

Die Höhe der Grundstückgewinnsteuer richtet sich im Kanton Aargau in erster Linie nach der Dauer des Eigentums an der Liegenschaft. Je kürzer die Besitzdauer, desto höher fällt der Steuersatz aus. Der maximale Satz beträgt 40 Prozent und gilt für Verkäufe innerhalb des ersten Jahres nach dem Erwerb. Danach reduziert sich der Satz in den ersten elf Jahren jährlich um zwei Prozent. Ab dem zwölften Besitzjahr verringert sich die Steuerlast pro Jahr um ein Prozent, bis der Mindeststeuersatz von fünf Prozent erreicht ist. Dieser gilt, wenn die Immobilie mehr als 25 Jahre im Besitz war.

Eine beispielhafte Staffelung sieht so aus:

  • Nach 1 Jahr: 40 %

  • Nach 5 Jahren: 32 %

  • Nach 10 Jahren: 22 %

  • Nach 15 Jahren: 16 %

  • Nach 25 Jahren: 6 %

  • Ab 26 Jahren: 5 %

 

Diese kontinuierliche Absenkung des Steuersatzes belohnt langjährige Eigentümer – ein Anreiz, Immobilien nicht kurzfristig zu handeln.

Auf welcher Grundlage wird die Steuer berechnet?

Bemessungsgrundlage der Steuer ist der sogenannte steuerbare Grundstückgewinn. Dieser berechnet sich aus dem Verkaufserlös abzüglich der ursprünglichen Anlagekosten und bestimmter abzugsfähiger Aufwendungen.

Wenn keine Kaufpreiszahlung erfolgt ist – zum Beispiel bei einer Schenkung – wird stattdessen der amtlich geschätzte Verkehrswert als Verkaufserlös angesetzt.

Was gehört zu den Anlagekosten?

Die Anlagekosten setzen sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis und wertvermehrenden Investitionen zusammen. Darunter fallen beispielsweise Ausbauten, Erweiterungen oder andere bauliche Massnahmen, die den Wert der Immobilie nachhaltig steigern. Nicht abzugsfähig sind hingegen gewöhnliche Unterhaltskosten wie Malerarbeiten oder Reparaturen, die dem Werterhalt dienen.

Welche Aufwendungen sind abzugsfähig?

Laut dem kantonalen Steuergesetz (§104 StG) gelten unter anderem folgende Ausgaben als abzugsfähig:

  • Planungskosten

  • Baukosten für Neu- und Erweiterungsbauten

  • Gebühren für Notar und Grundbuch

  • Maklerprovisionen

  • Kosten für Immobilieninserate

  • Grundeigentümerbeiträge (z. B. Erschliessungskosten)

  • Vorfälligkeitsentschädigungen bei der vorzeitigen Auflösung einer Hypothek infolge Verkauf

  • allfällige Mehrwertabgaben

 

Diese Posten können den zu versteuernden Gewinn zum Teil erheblich reduzieren – es lohnt sich also, Quittungen und Verträge gut aufzubewahren.

Pauschale Anlagekosten – eine Alternative zur effektiven Berechnung

Wer ein Gebäude mehr als zehn Jahre im Besitz hatte, kann im Kanton Aargau statt der effektiven Anlagekosten auch eine Pauschale ansetzen. Diese orientiert sich am Verkaufserlös und variiert je nach Besitzdauer. Je länger das Eigentum, desto niedriger fällt die Pauschale im Verhältnis zum Verkaufspreis aus.

Hier ein Auszug aus der Staffelung:

  • Nach 11 Jahren: 80 % des Verkaufserlöses

  • Nach 15 Jahren: 76 %

  • Nach 20 Jahren: 71 %

  • Ab 25 Jahren: 65 %

 

Diese pauschale Methode bietet den Vorteil einer vereinfachten Steuererklärung – allerdings können in diesem Fall keine weiteren Aufwendungen zusätzlich geltend gemacht werden.

Wer ist steuerpflichtig?

Die Steuerpflicht trifft im Aargau nur natürliche Personen, die Immobilien aus dem Privatvermögen veräussern. Verkauft eine Person eine privat genutzte Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Baugrundstück und erzielt dabei einen Gewinn, ist dieser Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig.

 

Juristische Personen, also etwa Aktiengesellschaften oder GmbHs, unterliegen nicht der Grundstückgewinnsteuer. Stattdessen wird ihr Gewinn im Rahmen der ordentlichen Gewinnsteuer erfasst. Dasselbe gilt für selbstständig Erwerbende, wenn das Grundstück zum Geschäftsvermögen gehört.

Was zählt als "Veräusserung"?

Nicht nur der klassische Verkauf einer Immobilie fällt unter die Grundstückgewinnsteuer. Auch andere Vorgänge gelten als Veräusserung:

  • Tausch von Grundstücken

  • Schenkungen, wenn dadurch ein steuerpflichtiger Mehrwert realisiert wird

  • Übergang durch Erbschaft oder Erbvorbezug

  • Zwangsverwertungen (z. B. bei Pfändungen)

  • Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, z. B. durch Übergabe einer Immobiliengesellschaft

  • Umwandlung von Privat- in Geschäftsvermögen

 

Achtung: Selbst Veränderungen im Miteigentumsverhältnis – etwa wenn ein Partner dem anderen seinen Anteil überträgt – können steuerlich als Veräusserung behandelt werden.

Wann ist ein Aufschub der Steuer möglich?

Unter bestimmten Umständen muss die Grundstückgewinnsteuer nicht sofort bezahlt werden. Das Aargauer Steuerrecht sieht mehrere Fälle vor, in denen die Steuerpflicht aufschiebbar ist:

  • Eigentumsübertragungen innerhalb der Familie (z. B. zwischen Eltern und Kindern oder Ehegatten)

  • Bei Schenkungen, gemischten Schenkungen oder Erbvorbezug

  • Bei Umstrukturierungen oder Güterzusammenlegungen

 

Ein weiterer wichtiger Fall ist der sogenannte Ersatzkauf: Wird eine selbst genutzte Wohnimmobilie verkauft, darf der Gewinn steuerfrei bleiben, wenn das Geld innerhalb von drei Jahren wieder in den Kauf eines gleich genutzten Eigenheims fliesst. Wird zuerst ein neues Eigenheim gekauft und dann das alte verkauft, muss der zeitliche Abstand höchstens zwei Jahre betragen.

Gibt es steuerfreie Beträge?

 

Im Gegensatz zu anderen Steuerarten, wie etwa der Einkommenssteuer, gibt es bei der Grundstückgewinnsteuer keinen Freibetrag im Kanton Aargau. Jeder steuerpflichtige Gewinn – egal wie klein – ist voll zu versteuern. Umso wichtiger ist es, alle abzugsfähigen Kosten korrekt zu erfassen, um die Steuerlast zu minimieren.

Grundstückgewinnsteuerrechner nutzen – schnell und unkompliziert

 

Wer sich einen ersten Überblick verschaffen möchte, kann den steuerpflichtigen Gewinn, den voraussichtlichen Steuersatz und den mutmasslichen Steuerbetrag bequem online mit einem Grundstückgewinnsteuer-Rechner für den Kanton Aargau berechnen. Solche Tools berücksichtigen Besitzdauer, Investitionen, Verkaufspreis und andere Faktoren. Die Nutzung ist unkompliziert und liefert innerhalb weniger Minuten ein realistisches Ergebnis

Fazit: Grundstückverkauf im Aargau – gut vorbereitet spart Geld

 

Die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Aargau ist ein zentrales Thema beim Verkauf von Immobilien. Obwohl die Regeln auf kantonaler Ebene vergleichsweise klar sind, lohnt sich eine gute Vorbereitung, um keine finanziellen Überraschungen zu erleben. Eine genaue Kenntnis der Besitzdauer, der abzugsfähigen Kosten und der möglichen Aufschubtatbestände kann dabei helfen, die Steuerlast zu optimieren. Besonders wichtig ist es auch, sich frühzeitig Gedanken zu machen, ob ein Ersatzkauf in Frage kommt – denn dieser kann steuerlich sehr vorteilhaft sein.

Gemeinden mit A

5001 Aarau 1 Fächer

5000 Aarau 1 Zustellung

5000 Aarau 3

5004 Aarau 4 Fächer

5000 Aarau Kaserne

5000 Aarau Postauto Aargau

5000 Aarau

5001 Aarau

5004 Aarau

4663 Aarburg Zustellung

4663 Aarburg

5646 Abtwil AG

5645 Aettenschwil

5643 Alikon

5600 Ammerswil AG

5611 Anglikon

5628 Aristau

8905 Arni AG

8905 Arni-Islisberg

5025 Asp

5056 Attelwil

5105 Auenstein

5644 Auw

Gemeinden mit B

5330 Bad Zurzach

5400 Baden 1 Postautodienst

5400 Baden 1 Zustellung

5400 Baden 1

5400 Baden IM

5400 Baden

5401 Baden

5402 Baden

5404 Baden

5405 Baden

5406 Baden

5333 Baldingen

5017 Barmelweid

5637 Beinwil (Freiamt)

5712 Beinwil am See

5454 Bellikon

5636 Benzenschwil

8962 Bergdietikon

8965 Berikon 1 Zustellung

8965 Berikon 1

8965 Berikon 2 Dorf

8965 Berikon

5627 Besenbüren

5618 Bettwil

5023 Biberstein

5413 Birmenstorf AG

5242 Birr-Lupfig Zustellung

5242 Birr-Lupfig

5242 Birr

5244 Birrhard

5708 Birrwil

5706 Boniswil

5623 Boswil

4814 Bottenwil

5620 Bremgarten AG 1 Zustellung

5620 Bremgarten AG 1

5620 Bremgarten AG 2

5620 Bremgarten AG Kaserne

5620 Bremgarten AG

4805 Brittnau

5200 Brugg AG 1 Zustellung

5200 Brugg AG 1

5200 Brugg AG 3

5200 Brugg AG Dist Fil

5200 Brugg AG Kaserne

5200 Brugg AG

5201 Brugg AG

5505 Brunegg

5033 Buchs AG Zustellung

5033 Buchs AG

5736 Burg AG

5632 Buttwil

5334 Böbikon

5315 Böttstein

5076 Bözen

5624 Bünzen

5619 Büttikon AG

Gemeinden mit D

5026 Densbüren

6042 Dietwil

5610 Dintikon LCD

5606 Dintikon

5605 Dottikon Zustellung

5605 Dottikon

5405 Dättwil AG

5312 Döttingen Zustellung

5312 Döttingen

5724 Dürrenäsch

Gemeinden mit E

Gemeinden mit E

5078 Effingen

5445 Eggenwil

5704 Egliswil

5420 Ehrendingen

5074 Eiken

5077 Elfingen

5304 Endingen

5408 Ennetbaden

5018 Erlinsbach

5275 Etzgen

Gemeinden mit F

5615 Fahrwangen

5316 Felsenau AG

5645 Fenkrieden

5525 Fischbach-Göslikon

5467 Fisibach

5442 Fislisbach

5423 Freienwil

5070 Frick Zustellung

5070 Frick

5324 Full-Reuenthal

Gemeinden mit G

5224 Gallenkirch

5272 Gansingen

5412 Gebenstorf

5637 Geltwil

5073 Gipf-Oberfrick

4856 Glashütten

5728 Gontenschwil

5722 Gränichen Zustellung

5722 Gränichen

 

 

 

Gemeinden mit H

5245 Habsburg

5705 Hallwil

5212 Hausen AG

4316 Hellikon

5604 Hendschiken

5626 Hermetschwil-Staffeln

5415 Hertenstein AG

5027 Herznach

5317 Hettenschwil

5613 Hilfikon

5042 Hirschthal

5113 Holderbank AG

5043 Holziken

5075 Hornussen

5277 Hottwil

5510 Hunzenschwil Dist Ba

5510 Hunzenschwil LZ

5502 Hunzenschwil

5607 Hägglingen

Gemeinden mit I

8905 Islisberg

5083 Ittenthal

Gemeinden mit J

8916 Jonen

Gemeinden mit K

4303 Kaiseraugst Liebrüti

4303 Kaiseraugst

5466 Kaiserstuhl AG

5082 Kaisten

5625 Kallern

8956 Killwangen

5416 Kirchdorf AG

5054 Kirchleerau-Moosleerau

5054 Kirchleerau

5314 Kleindöttingen

5313 Klingnau

8109 Kloster Fahr

5322 Koblenz

5742 Kölliken

5444 Künten

5024 Küttigen

5080 Laufenburg

5325 Leibstadt

5733 Leimbach AG

5426 Lengnau AG

5600 Lenzburg 1

5600 Lenzburg 2

5601 Lenzburg Sonderdienste

5600 Lenzburg Zustellung

5600 Lenzburg

5316 Leuggern

5725 Leutwil

5224 Linn

5242 Lupfig

Gemeinden mit M

4312 Magden

5318 Mandach

5616 Meisterschwanden

5465 Mellikon

5507 Mellingen

5737 Menziken

5634 Merenschwand

5274 Mettau

5054 Moosleerau

5037 Muhen

4322 Mumpf

4853 Murgenthal

5630 Muri AG Zustellung

5630 Muri AG

5506 Mägenwil

4313 Möhlin Zustellung

4313 Möhlin

5237 Mönthal

5103 Möriken AG

5642 Mühlau

4812 Mühlethal

5243 Mülligen

4333 Münchwilen AG

Gemeinden mit N

5524 Nesselnbach

5432 Neuenhof Dist Fil

5432 Neuenhof

5702 Niederlenz

5443 Niederrohrdorf

5524 Niederwil AG

5415 Nussbaumen AG Zustellung

5415 Nussbaumen AG

Gemeinden mit O

5225 Oberbözberg

5036 Oberentfelden Zustellung

5036 Oberentfelden

5108 Oberflachs

5062 Oberhof

5273 Oberhofen AG

5727 Oberkulm

8917 Oberlunkhofen

4324 Obermumpf

5452 Oberrohrdorf

5647 Oberrüti

8966 Oberwil-Lieli

5072 Oeschgen

4665 Oftringen 1 Zustellung

4665 Oftringen 1

4665 Oftringen 2

4665 Oftringen PCL

4665 Oftringen SPN

4665 Oftringen

4305 Olsberg

5504 Othmarsingen

Gemeinden mit P

Gemeinden mit Q

Gemeinden mit R

5734 Reinach AG Zustellung

5734 Reinach AG

5057 Reitnau

5332 Rekingen AG

5453 Remetschwil

5236 Remigen

4310 Rheinfelden 1 Zustellung

4310 Rheinfelden 1

4310 Rheinfelden 2

4310 Rheinfelden SPI Logistics A

4310 Rheinfelden

5084 Rheinsulz

5415 Rieden AG

5323 Rietheim

 

 

4853 Riken AG

5223 Riniken

5032 Rohr AG

5022 Rombach

4852 Rothrist Zustellung

4852 Rothrist

8919 Rottenschwil

8964 Rudolfstetten

5102 Rupperswil

5235 Rüfenach AG

5464 Rümikon AG

 

 

5406 Rütihof

Gemeinden mit S

5745 Safenwil

5614 Sarmenstorf

5503 Schafisheim

5246 Scherz

5116 Schinznach Bad

5107 Schinznach Dorf

5044 Schlossrued

5046 Schmiedrued-Walde

5046 Schmiedrued

5425 Schneisingen

4325 Schupfart

5326 Schwaderloch

5040 Schöftland

5707 Seengen

5703 Seon Zustellung

5703 Seon

5301 Siggenthal Station

5462 Siglistorf

5643 Sins

4334 Sisseln AG

8957 Spreitenbach Zustellung

8957 Spreitenbach

5053 Staffelbach

5603 Staufen

4332 Stein AG

5608 Stetten AG

5233 Stilli

4802 Strengelbach

5034 Suhr Zustellung

5034 Suhr

5085 Sulz AG

Gemeinden mit T

5306 Tegerfelden

5617 Tennwil

5723 Teufenthal AG

5112 Thalheim AG

5300 Turgi

5522 Tägerig

Gemeinden mit U

5028 Ueken

4813 Uerkheim Zustellung

4813 Uerkheim

5619 Uezwil

5222 Umiken

5224 Unterbözberg

5305 Unterendingen

5035 Unterentfelden

5726 Unterkulm Zustellung

5726 Unterkulm

8918 Unterlunkhofen

5417 Untersiggenthal

Gemeinden mit V

5106 Veltheim AG

5232 Villigen PSI

5234 Villigen

5612 Villmergen Dist Fil

5612 Villmergen

5213 Villnachern

4803 Vordemwald

Gemeinden mit W

5046 Walde AG

5624 Waldhäusern AG

4323 Wallbach

5622 Waltenschwil

4317 Wegenstetten

5430 Wettingen 1 Zustellung

5430 Wettingen 1

5430 Wettingen 2

5430 Wettingen 3

5431 Wettingen Sonderdienste

5430 Wettingen

8967 Widen

5276 Wil AG

5103 Wildegg

5058 Wiliberg

5210 Windisch

5463 Wislikofen

5064 Wittnau

5053 Wittwil

5610 Wohlen AG 1 Zustellung

5610 Wohlen AG 1

5610 Wohlen AG 2

5610 Wohlen AG

5512 Wohlenschwil

5063 Wölflinswil

5303 Würenlingen

5436 Würenlos

Gemeinden mit X

Gemeinden mit Y

Gemeinden mit Z

5079 Zeihen

4314 Zeiningen

5732 Zetzwil

4810 Zofingen PostFinance GLKB

4809 Zofingen Postfinance UBS

4809 Zofingen PostFinance UBS

4800 Zofingen PostFinance

4807 Zofingen PostFinance

4808 Zofingen PostFinance

4801 Zofingen Ringier AG

4800 Zofingen Zustellung

4800 Zofingen

5621 Zufikon

4315 Zuzgen