Seit dem Jahr 2021 gelten im Kanton Aargau neue Regelungen für die Rückerstattung der Quellensteuer. Wer quellensteuerpflichtig ist, sollte wissen, unter welchen Bedingungen ein
Rückerstattungsgesuch gestellt werden kann. Besonders zwei Fälle sind relevant: der zu Unrecht abgezogene Feuerwehrpflichtersatz und die Vermeidung einer Doppelbesteuerung gemäss internationalen
Abkommen. Dieser Text bietet eine umfassende Übersicht über Voraussetzungen, Vorgehen, Fristen und weitere wichtige Hinweise.
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Einkommensquelle erhoben wird. Das bedeutet, sie wird in der Regel direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an die Steuerbehörden
überwiesen. Diese Regelung betrifft vor allem ausländische Arbeitnehmende, die in der Schweiz arbeiten, aber hier keinen steuerlichen Wohnsitz haben.
Es gibt zwei häufige Situationen, in denen ein Rückerstattungsgesuch Sinn ergibt und auch zulässig ist.
In gewissen Gemeinden müssen Einwohner eine Ersatzabgabe leisten, wenn sie feuerwehrpflichtig wären, dieser Pflicht aber nicht nachkommen. Wenn jemand zu Unrecht als abgabepflichtig eingestuft
wurde, kann dieser Abzug zurückgefordert werden. Dies ist etwa der Fall, wenn die betroffene Person keine Feuerwehrpflicht hat, ihr aber dennoch der Betrag automatisch vom Lohn abgezogen
wurde.
Viele Arbeitnehmende wohnen im Ausland, arbeiten aber in der Schweiz. In solchen Fällen kann es passieren, dass das Einkommen sowohl im Wohnsitzstaat als auch in der Schweiz besteuert wird. Um
dies zu vermeiden, bestehen mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen. Wurde trotzdem Quellensteuer abgezogen, obwohl das Abkommen dies nicht vorsieht oder nur in reduziertem Umfang, kann ein
Rückerstattungsantrag gestellt werden.
Ein Antrag auf Rückerstattung kann nur gestellt werden, wenn tatsächlich eine Quellensteuerpflicht bestanden hat und der Steuerabzug bereits erfolgt ist. Betroffen sind vor allem Personen mit
ausländischem Wohnsitz, die in der Schweiz Einkommen erzielen. Die Rückerstattung muss aktiv beantragt werden, eine automatische Rückzahlung findet nicht statt.
Der Rückerstattungsprozess ist klar geregelt und umfasst mehrere Schritte.
Zunächst muss das entsprechende Antragsformular vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Die Formulare sind in der Regel online auf der Website der Steuerverwaltung des Kantons Aargau
verfügbar.
Zum Formular müssen die geforderten Unterlagen beigelegt werden. Diese sind im Formular selbst aufgeführt. Wenn Dokumente in einer Fremdsprache vorliegen, ist zusätzlich eine deutsche Übersetzung
erforderlich. Eine unvollständige Einreichung kann den Prozess erheblich verzögern.
Das vollständig ausgefüllte Formular mit allen Beilagen wird bei der zuständigen Stelle eingereicht. Nach dem Eingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Diese bestätigt lediglich den Eingang,
noch nicht aber die Prüfung oder den Entscheid.
Falls Sie Fragen zur Einreichung oder zu den Formularen haben oder Ihren Antrag direkt einsenden möchten, wenden Sie sich bitte an:
Kantonales Steueramt
Departement Finanzen und Ressourcen
Sektion Quellensteuer / Revisorat
Tellistrasse 67
5001 Aarau
Telefon: +41 (0)62 835 26 66
E-Mail: qust-revisorat@ag.ch
Die Steuerbehörde prüft den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Bei Bedarf werden zusätzliche Informationen angefordert oder Rückfragen gestellt. Nach
Abschluss der Prüfung wird eine Abrechnung erstellt.
Je nach Ergebnis der Prüfung wird ein allfälliger zu viel bezahlter Steuerbetrag rückerstattet. Sollte sich hingegen herausstellen, dass zu wenig Quellensteuer abgeführt wurde, kann auch eine
Nachforderung erfolgen.
Ein Rückerstattungsantrag muss spätestens fünf Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres eingereicht werden, in dem der Steuerabzug erfolgt ist. Wenn also im Jahr 2021 Quellensteuer bezahlt wurde, muss der Antrag bis spätestens Ende 2026 eingereicht sein. Diese Frist ist verbindlich und gilt ausschliesslich für den Kanton Aargau.
Wichtig ist zudem, dass pro Steuerjahr nur ein Antrag gestellt werden darf. Nach Einreichung und Bearbeitung ist der Entscheid endgültig und kann nicht nochmals angefochten werden. Für
Steuerjahre vor 2021 durften entsprechende Gesuche nur bis zum 31. Dezember 2020 eingereicht werden. Seither gelten nur noch die oben erwähnten zwei Rückerstattungsgründe.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Komplexität des Falls. Besonders bei der sogenannten ordentlichen Quellensteuer, bei der zusätzliche Abklärungen notwendig sind, kann es zu längeren
Wartezeiten kommen. In solchen Fällen muss mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit gerechnet werden.
Eine vollständige und saubere Einreichung hilft dabei, den Prozess zu beschleunigen. Fehlende Unterlagen oder unklare Angaben führen fast immer zu Verzögerungen, weil Rückfragen notwendig
werden.
Für die Einreichung eines Rückerstattungsgesuchs fallen keine Gebühren an. Der gesamte Vorgang ist kostenlos. Dies bedeutet, dass keine finanziellen Risiken bestehen, wenn ein Antrag gestellt
wird. Gerade bei grösseren Beträgen oder über längere Zeiträume hinweg kann eine Rückerstattung eine spürbare finanzielle Entlastung darstellen.
Damit Ihr Antrag möglichst reibungslos bearbeitet werden kann, sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Verwenden Sie das offizielle Formular für den betreffenden Rückerstattungsgrund.
Reichen Sie alle geforderten Unterlagen vollständig ein.
Achten Sie bei fremdsprachigen Dokumenten auf eine korrekte Übersetzung ins Deutsche.
Beachten Sie die Fünfjahresfrist ohne Ausnahme.
Halten Sie bei Rückfragen die Eingangsbestätigung bereit.
Planen Sie eine längere Bearbeitungszeit ein, insbesondere bei komplexeren Fällen.
Ein Rückerstattungsgesuch der Quellensteuer ab dem Jahr 2021 kann sich lohnen, insbesondere bei fehlerhaft abgezogenem Feuerwehrpflichtersatz oder zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Der Prozess ist klar geregelt, erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung. Wichtig ist vor allem die Einhaltung der Fristen sowie die vollständige Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.
Gemeinden mit A
5001 Aarau 1 Fächer
5000 Aarau 1 Zustellung
5000 Aarau 3
5004 Aarau 4 Fächer
5000 Aarau Kaserne
5000 Aarau Postauto Aargau
5000 Aarau
5001 Aarau
5004 Aarau
4663 Aarburg Zustellung
4663 Aarburg
5646 Abtwil AG
5645 Aettenschwil
5643 Alikon
5600 Ammerswil AG
5611 Anglikon
5628 Aristau
8905 Arni AG
8905 Arni-Islisberg
5025 Asp
5056 Attelwil
5105 Auenstein
5644 Auw
Gemeinden mit B
5330 Bad Zurzach
5400 Baden 1 Postautodienst
5400 Baden 1 Zustellung
5400 Baden 1
5400 Baden IM
5400 Baden
5401 Baden
5402 Baden
5404 Baden
5405 Baden
5406 Baden
5333 Baldingen
5017 Barmelweid
5637 Beinwil (Freiamt)
5712 Beinwil am See
5454 Bellikon
5636 Benzenschwil
8962 Bergdietikon
8965 Berikon 1 Zustellung
8965 Berikon 1
8965 Berikon 2 Dorf
8965 Berikon
5627 Besenbüren
5618 Bettwil
5023 Biberstein
5413 Birmenstorf AG
5242 Birr-Lupfig Zustellung
5242 Birr-Lupfig
5242 Birr
5244 Birrhard
5708 Birrwil
5706 Boniswil
5623 Boswil
4814 Bottenwil
5620 Bremgarten AG 1 Zustellung
5620 Bremgarten AG 1
5620 Bremgarten AG 2
5620 Bremgarten AG Kaserne
5620 Bremgarten AG
4805 Brittnau
5200 Brugg AG 1 Zustellung
5200 Brugg AG 1
5200 Brugg AG 3
5200 Brugg AG Dist Fil
5200 Brugg AG Kaserne
5200 Brugg AG
5201 Brugg AG
5505 Brunegg
5033 Buchs AG Zustellung
5033 Buchs AG
5736 Burg AG
5632 Buttwil
5334 Böbikon
5315 Böttstein
5076 Bözen
5624 Bünzen
5619 Büttikon AG
Gemeinden mit D
5026 Densbüren
6042 Dietwil
5610 Dintikon LCD
5606 Dintikon
5605 Dottikon Zustellung
5605 Dottikon
5405 Dättwil AG
5312 Döttingen Zustellung
5312 Döttingen
5724 Dürrenäsch
Gemeinden mit E
Gemeinden mit E
5078 Effingen
5445 Eggenwil
5704 Egliswil
5420 Ehrendingen
5074 Eiken
5077 Elfingen
5304 Endingen
5408 Ennetbaden
5018 Erlinsbach
5275 Etzgen
Gemeinden mit F
5615 Fahrwangen
5316 Felsenau AG
5645 Fenkrieden
5525 Fischbach-Göslikon
5467 Fisibach
5442 Fislisbach
5423 Freienwil
5070 Frick Zustellung
5070 Frick
5324 Full-Reuenthal
Gemeinden mit G
5224 Gallenkirch
5272 Gansingen
5412 Gebenstorf
5637 Geltwil
5073 Gipf-Oberfrick
4856 Glashütten
5728 Gontenschwil
5722 Gränichen Zustellung
5722 Gränichen
Gemeinden mit H
5245 Habsburg
5705 Hallwil
5212 Hausen AG
4316 Hellikon
5604 Hendschiken
5626 Hermetschwil-Staffeln
5415 Hertenstein AG
5027 Herznach
5317 Hettenschwil
5613 Hilfikon
5042 Hirschthal
5113 Holderbank AG
5043 Holziken
5075 Hornussen
5277 Hottwil
5510 Hunzenschwil Dist Ba
5510 Hunzenschwil LZ
5502 Hunzenschwil
5607 Hägglingen
Gemeinden mit I
8905 Islisberg
5083 Ittenthal
Gemeinden mit J
8916 Jonen
Gemeinden mit K
4303 Kaiseraugst Liebrüti
4303 Kaiseraugst
5466 Kaiserstuhl AG
5082 Kaisten
5625 Kallern
8956 Killwangen
5416 Kirchdorf AG
5054 Kirchleerau-Moosleerau
5054 Kirchleerau
5314 Kleindöttingen
5313 Klingnau
8109 Kloster Fahr
5322 Koblenz
5742 Kölliken
5444 Künten
5024 Küttigen
5080 Laufenburg
5325 Leibstadt
5733 Leimbach AG
5426 Lengnau AG
5600 Lenzburg 1
5600 Lenzburg 2
5601 Lenzburg Sonderdienste
5600 Lenzburg Zustellung
5600 Lenzburg
5316 Leuggern
5725 Leutwil
5224 Linn
5242 Lupfig
Gemeinden mit M
4312 Magden
5318 Mandach
5616 Meisterschwanden
5465 Mellikon
5507 Mellingen
5737 Menziken
5634 Merenschwand
5274 Mettau
5054 Moosleerau
5037 Muhen
4322 Mumpf
4853 Murgenthal
5630 Muri AG Zustellung
5630 Muri AG
5506 Mägenwil
4313 Möhlin Zustellung
4313 Möhlin
5237 Mönthal
5103 Möriken AG
5642 Mühlau
4812 Mühlethal
5243 Mülligen
4333 Münchwilen AG
Gemeinden mit N
5524 Nesselnbach
5432 Neuenhof Dist Fil
5432 Neuenhof
5702 Niederlenz
5443 Niederrohrdorf
5524 Niederwil AG
5415 Nussbaumen AG Zustellung
5415 Nussbaumen AG
Gemeinden mit O
5225 Oberbözberg
5036 Oberentfelden Zustellung
5036 Oberentfelden
5108 Oberflachs
5062 Oberhof
5273 Oberhofen AG
5727 Oberkulm
8917 Oberlunkhofen
4324 Obermumpf
5452 Oberrohrdorf
5647 Oberrüti
8966 Oberwil-Lieli
5072 Oeschgen
4665 Oftringen 1 Zustellung
4665 Oftringen 1
4665 Oftringen 2
4665 Oftringen PCL
4665 Oftringen SPN
4665 Oftringen
4305 Olsberg
5504 Othmarsingen
Gemeinden mit P
Gemeinden mit Q
Gemeinden mit R
5734 Reinach AG Zustellung
5734 Reinach AG
5057 Reitnau
5332 Rekingen AG
5453 Remetschwil
5236 Remigen
4310 Rheinfelden 1 Zustellung
4310 Rheinfelden 1
4310 Rheinfelden 2
4310 Rheinfelden SPI Logistics A
4310 Rheinfelden
5084 Rheinsulz
5415 Rieden AG
5323 Rietheim
4853 Riken AG
5223 Riniken
5032 Rohr AG
5022 Rombach
4852 Rothrist Zustellung
4852 Rothrist
8919 Rottenschwil
8964 Rudolfstetten
5102 Rupperswil
5235 Rüfenach AG
5464 Rümikon AG
5406 Rütihof
Gemeinden mit S
5745 Safenwil
5614 Sarmenstorf
5503 Schafisheim
5246 Scherz
5116 Schinznach Bad
5107 Schinznach Dorf
5044 Schlossrued
5046 Schmiedrued-Walde
5046 Schmiedrued
5425 Schneisingen
4325 Schupfart
5326 Schwaderloch
5040 Schöftland
5707 Seengen
5703 Seon Zustellung
5703 Seon
5301 Siggenthal Station
5462 Siglistorf
5643 Sins
4334 Sisseln AG
8957 Spreitenbach Zustellung
8957 Spreitenbach
5053 Staffelbach
5603 Staufen
4332 Stein AG
5608 Stetten AG
5233 Stilli
4802 Strengelbach
5034 Suhr Zustellung
5034 Suhr
5085 Sulz AG
Gemeinden mit T
5306 Tegerfelden
5617 Tennwil
5723 Teufenthal AG
5112 Thalheim AG
5300 Turgi
5522 Tägerig
Gemeinden mit U
5028 Ueken
4813 Uerkheim Zustellung
4813 Uerkheim
5619 Uezwil
5222 Umiken
5224 Unterbözberg
5305 Unterendingen
5035 Unterentfelden
5726 Unterkulm Zustellung
5726 Unterkulm
8918 Unterlunkhofen
5417 Untersiggenthal
Gemeinden mit V
5106 Veltheim AG
5232 Villigen PSI
5234 Villigen
5612 Villmergen Dist Fil
5612 Villmergen
5213 Villnachern
4803 Vordemwald
Gemeinden mit W
5046 Walde AG
5624 Waldhäusern AG
4323 Wallbach
5622 Waltenschwil
4317 Wegenstetten
5430 Wettingen 1 Zustellung
5430 Wettingen 1
5430 Wettingen 2
5430 Wettingen 3
5431 Wettingen Sonderdienste
5430 Wettingen
8967 Widen
5276 Wil AG
5103 Wildegg
5058 Wiliberg
5210 Windisch
5463 Wislikofen
5064 Wittnau
5053 Wittwil
5610 Wohlen AG 1 Zustellung
5610 Wohlen AG 1
5610 Wohlen AG 2
5610 Wohlen AG
5512 Wohlenschwil
5063 Wölflinswil
5303 Würenlingen
5436 Würenlos
Gemeinden mit X
Gemeinden mit Y
Gemeinden mit Z
5079 Zeihen
4314 Zeiningen
5732 Zetzwil
4810 Zofingen PostFinance GLKB
4809 Zofingen Postfinance UBS
4809 Zofingen PostFinance UBS
4800 Zofingen PostFinance
4807 Zofingen PostFinance
4808 Zofingen PostFinance
4801 Zofingen Ringier AG
4800 Zofingen Zustellung
4800 Zofingen
5621 Zufikon
4315 Zuzgen