Rückerstattung der Quellensteuer ab 2021: Alles, was Sie wissen müssen

Quellensteuer reduzieren

 

Seit dem Jahr 2021 gelten im Kanton Aargau neue Regelungen für die Rückerstattung der Quellensteuer. Wer quellensteuerpflichtig ist, sollte wissen, unter welchen Bedingungen ein Rückerstattungsgesuch gestellt werden kann. Besonders zwei Fälle sind relevant: der zu Unrecht abgezogene Feuerwehrpflichtersatz und die Vermeidung einer Doppelbesteuerung gemäss internationalen Abkommen. Dieser Text bietet eine umfassende Übersicht über Voraussetzungen, Vorgehen, Fristen und weitere wichtige Hinweise.

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Einkommensquelle erhoben wird. Das bedeutet, sie wird in der Regel direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an die Steuerbehörden überwiesen. Diese Regelung betrifft vor allem ausländische Arbeitnehmende, die in der Schweiz arbeiten, aber hier keinen steuerlichen Wohnsitz haben.

Gründe für eine Rückerstattung

Es gibt zwei häufige Situationen, in denen ein Rückerstattungsgesuch Sinn ergibt und auch zulässig ist.

Feuerwehrpflichtersatz

In gewissen Gemeinden müssen Einwohner eine Ersatzabgabe leisten, wenn sie feuerwehrpflichtig wären, dieser Pflicht aber nicht nachkommen. Wenn jemand zu Unrecht als abgabepflichtig eingestuft wurde, kann dieser Abzug zurückgefordert werden. Dies ist etwa der Fall, wenn die betroffene Person keine Feuerwehrpflicht hat, ihr aber dennoch der Betrag automatisch vom Lohn abgezogen wurde.

Doppelbesteuerung

Viele Arbeitnehmende wohnen im Ausland, arbeiten aber in der Schweiz. In solchen Fällen kann es passieren, dass das Einkommen sowohl im Wohnsitzstaat als auch in der Schweiz besteuert wird. Um dies zu vermeiden, bestehen mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen. Wurde trotzdem Quellensteuer abgezogen, obwohl das Abkommen dies nicht vorsieht oder nur in reduziertem Umfang, kann ein Rückerstattungsantrag gestellt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Ein Antrag auf Rückerstattung kann nur gestellt werden, wenn tatsächlich eine Quellensteuerpflicht bestanden hat und der Steuerabzug bereits erfolgt ist. Betroffen sind vor allem Personen mit ausländischem Wohnsitz, die in der Schweiz Einkommen erzielen. Die Rückerstattung muss aktiv beantragt werden, eine automatische Rückzahlung findet nicht statt.

Ablauf der Antragstellung

Der Rückerstattungsprozess ist klar geregelt und umfasst mehrere Schritte.

Formular ausfüllen

Zunächst muss das entsprechende Antragsformular vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Die Formulare sind in der Regel online auf der Website der Steuerverwaltung des Kantons Aargau verfügbar.

Unterlagen beilegen

Zum Formular müssen die geforderten Unterlagen beigelegt werden. Diese sind im Formular selbst aufgeführt. Wenn Dokumente in einer Fremdsprache vorliegen, ist zusätzlich eine deutsche Übersetzung erforderlich. Eine unvollständige Einreichung kann den Prozess erheblich verzögern.

Antrag einreichen

Das vollständig ausgefüllte Formular mit allen Beilagen wird bei der zuständigen Stelle eingereicht. Nach dem Eingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Diese bestätigt lediglich den Eingang, noch nicht aber die Prüfung oder den Entscheid.

Kontakt für Rückfragen und Einreichung

Falls Sie Fragen zur Einreichung oder zu den Formularen haben oder Ihren Antrag direkt einsenden möchten, wenden Sie sich bitte an:

Kantonales Steueramt
Departement Finanzen und Ressourcen
Sektion Quellensteuer / Revisorat
Tellistrasse 67
5001 Aarau

Telefon: +41 (0)62 835 26 66
E-Mail: qust-revisorat@ag.ch

Prüfung und Entscheid

Die Steuerbehörde prüft den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Bei Bedarf werden zusätzliche Informationen angefordert oder Rückfragen gestellt. Nach Abschluss der Prüfung wird eine Abrechnung erstellt.

Auszahlung oder Nachforderung

Je nach Ergebnis der Prüfung wird ein allfälliger zu viel bezahlter Steuerbetrag rückerstattet. Sollte sich hingegen herausstellen, dass zu wenig Quellensteuer abgeführt wurde, kann auch eine Nachforderung erfolgen.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Ein Rückerstattungsantrag muss spätestens fünf Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres eingereicht werden, in dem der Steuerabzug erfolgt ist. Wenn also im Jahr 2021 Quellensteuer bezahlt wurde, muss der Antrag bis spätestens Ende 2026 eingereicht sein. Diese Frist ist verbindlich und gilt ausschliesslich für den Kanton Aargau.

Wichtig ist zudem, dass pro Steuerjahr nur ein Antrag gestellt werden darf. Nach Einreichung und Bearbeitung ist der Entscheid endgültig und kann nicht nochmals angefochten werden. Für Steuerjahre vor 2021 durften entsprechende Gesuche nur bis zum 31. Dezember 2020 eingereicht werden. Seither gelten nur noch die oben erwähnten zwei Rückerstattungsgründe.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Komplexität des Falls. Besonders bei der sogenannten ordentlichen Quellensteuer, bei der zusätzliche Abklärungen notwendig sind, kann es zu längeren Wartezeiten kommen. In solchen Fällen muss mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Eine vollständige und saubere Einreichung hilft dabei, den Prozess zu beschleunigen. Fehlende Unterlagen oder unklare Angaben führen fast immer zu Verzögerungen, weil Rückfragen notwendig werden.

Welche Kosten entstehen?

Für die Einreichung eines Rückerstattungsgesuchs fallen keine Gebühren an. Der gesamte Vorgang ist kostenlos. Dies bedeutet, dass keine finanziellen Risiken bestehen, wenn ein Antrag gestellt wird. Gerade bei grösseren Beträgen oder über längere Zeiträume hinweg kann eine Rückerstattung eine spürbare finanzielle Entlastung darstellen.

Tipps für eine erfolgreiche Rückerstattung

Damit Ihr Antrag möglichst reibungslos bearbeitet werden kann, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Verwenden Sie das offizielle Formular für den betreffenden Rückerstattungsgrund.

  • Reichen Sie alle geforderten Unterlagen vollständig ein.

  • Achten Sie bei fremdsprachigen Dokumenten auf eine korrekte Übersetzung ins Deutsche.

  • Beachten Sie die Fünfjahresfrist ohne Ausnahme.

  • Halten Sie bei Rückfragen die Eingangsbestätigung bereit.

  • Planen Sie eine längere Bearbeitungszeit ein, insbesondere bei komplexeren Fällen.

Fazit

 

Ein Rückerstattungsgesuch der Quellensteuer ab dem Jahr 2021 kann sich lohnen, insbesondere bei fehlerhaft abgezogenem Feuerwehrpflichtersatz oder zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Der Prozess ist klar geregelt, erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung. Wichtig ist vor allem die Einhaltung der Fristen sowie die vollständige Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.

Gemeinden mit A

5001 Aarau 1 Fächer

5000 Aarau 1 Zustellung

5000 Aarau 3

5004 Aarau 4 Fächer

5000 Aarau Kaserne

5000 Aarau Postauto Aargau

5000 Aarau

5001 Aarau

5004 Aarau

4663 Aarburg Zustellung

4663 Aarburg

5646 Abtwil AG

5645 Aettenschwil

5643 Alikon

5600 Ammerswil AG

5611 Anglikon

5628 Aristau

8905 Arni AG

8905 Arni-Islisberg

5025 Asp

5056 Attelwil

5105 Auenstein

5644 Auw

Gemeinden mit B

5330 Bad Zurzach

5400 Baden 1 Postautodienst

5400 Baden 1 Zustellung

5400 Baden 1

5400 Baden IM

5400 Baden

5401 Baden

5402 Baden

5404 Baden

5405 Baden

5406 Baden

5333 Baldingen

5017 Barmelweid

5637 Beinwil (Freiamt)

5712 Beinwil am See

5454 Bellikon

5636 Benzenschwil

8962 Bergdietikon

8965 Berikon 1 Zustellung

8965 Berikon 1

8965 Berikon 2 Dorf

8965 Berikon

5627 Besenbüren

5618 Bettwil

5023 Biberstein

5413 Birmenstorf AG

5242 Birr-Lupfig Zustellung

5242 Birr-Lupfig

5242 Birr

5244 Birrhard

5708 Birrwil

5706 Boniswil

5623 Boswil

4814 Bottenwil

5620 Bremgarten AG 1 Zustellung

5620 Bremgarten AG 1

5620 Bremgarten AG 2

5620 Bremgarten AG Kaserne

5620 Bremgarten AG

4805 Brittnau

5200 Brugg AG 1 Zustellung

5200 Brugg AG 1

5200 Brugg AG 3

5200 Brugg AG Dist Fil

5200 Brugg AG Kaserne

5200 Brugg AG

5201 Brugg AG

5505 Brunegg

5033 Buchs AG Zustellung

5033 Buchs AG

5736 Burg AG

5632 Buttwil

5334 Böbikon

5315 Böttstein

5076 Bözen

5624 Bünzen

5619 Büttikon AG

Gemeinden mit D

5026 Densbüren

6042 Dietwil

5610 Dintikon LCD

5606 Dintikon

5605 Dottikon Zustellung

5605 Dottikon

5405 Dättwil AG

5312 Döttingen Zustellung

5312 Döttingen

5724 Dürrenäsch

Gemeinden mit E

Gemeinden mit E

5078 Effingen

5445 Eggenwil

5704 Egliswil

5420 Ehrendingen

5074 Eiken

5077 Elfingen

5304 Endingen

5408 Ennetbaden

5018 Erlinsbach

5275 Etzgen

Gemeinden mit F

5615 Fahrwangen

5316 Felsenau AG

5645 Fenkrieden

5525 Fischbach-Göslikon

5467 Fisibach

5442 Fislisbach

5423 Freienwil

5070 Frick Zustellung

5070 Frick

5324 Full-Reuenthal

Gemeinden mit G

5224 Gallenkirch

5272 Gansingen

5412 Gebenstorf

5637 Geltwil

5073 Gipf-Oberfrick

4856 Glashütten

5728 Gontenschwil

5722 Gränichen Zustellung

5722 Gränichen

 

 

 

Gemeinden mit H

5245 Habsburg

5705 Hallwil

5212 Hausen AG

4316 Hellikon

5604 Hendschiken

5626 Hermetschwil-Staffeln

5415 Hertenstein AG

5027 Herznach

5317 Hettenschwil

5613 Hilfikon

5042 Hirschthal

5113 Holderbank AG

5043 Holziken

5075 Hornussen

5277 Hottwil

5510 Hunzenschwil Dist Ba

5510 Hunzenschwil LZ

5502 Hunzenschwil

5607 Hägglingen

Gemeinden mit I

8905 Islisberg

5083 Ittenthal

Gemeinden mit J

8916 Jonen

Gemeinden mit K

4303 Kaiseraugst Liebrüti

4303 Kaiseraugst

5466 Kaiserstuhl AG

5082 Kaisten

5625 Kallern

8956 Killwangen

5416 Kirchdorf AG

5054 Kirchleerau-Moosleerau

5054 Kirchleerau

5314 Kleindöttingen

5313 Klingnau

8109 Kloster Fahr

5322 Koblenz

5742 Kölliken

5444 Künten

5024 Küttigen

5080 Laufenburg

5325 Leibstadt

5733 Leimbach AG

5426 Lengnau AG

5600 Lenzburg 1

5600 Lenzburg 2

5601 Lenzburg Sonderdienste

5600 Lenzburg Zustellung

5600 Lenzburg

5316 Leuggern

5725 Leutwil

5224 Linn

5242 Lupfig

Gemeinden mit M

4312 Magden

5318 Mandach

5616 Meisterschwanden

5465 Mellikon

5507 Mellingen

5737 Menziken

5634 Merenschwand

5274 Mettau

5054 Moosleerau

5037 Muhen

4322 Mumpf

4853 Murgenthal

5630 Muri AG Zustellung

5630 Muri AG

5506 Mägenwil

4313 Möhlin Zustellung

4313 Möhlin

5237 Mönthal

5103 Möriken AG

5642 Mühlau

4812 Mühlethal

5243 Mülligen

4333 Münchwilen AG

Gemeinden mit N

5524 Nesselnbach

5432 Neuenhof Dist Fil

5432 Neuenhof

5702 Niederlenz

5443 Niederrohrdorf

5524 Niederwil AG

5415 Nussbaumen AG Zustellung

5415 Nussbaumen AG

Gemeinden mit O

5225 Oberbözberg

5036 Oberentfelden Zustellung

5036 Oberentfelden

5108 Oberflachs

5062 Oberhof

5273 Oberhofen AG

5727 Oberkulm

8917 Oberlunkhofen

4324 Obermumpf

5452 Oberrohrdorf

5647 Oberrüti

8966 Oberwil-Lieli

5072 Oeschgen

4665 Oftringen 1 Zustellung

4665 Oftringen 1

4665 Oftringen 2

4665 Oftringen PCL

4665 Oftringen SPN

4665 Oftringen

4305 Olsberg

5504 Othmarsingen

Gemeinden mit P

Gemeinden mit Q

Gemeinden mit R

5734 Reinach AG Zustellung

5734 Reinach AG

5057 Reitnau

5332 Rekingen AG

5453 Remetschwil

5236 Remigen

4310 Rheinfelden 1 Zustellung

4310 Rheinfelden 1

4310 Rheinfelden 2

4310 Rheinfelden SPI Logistics A

4310 Rheinfelden

5084 Rheinsulz

5415 Rieden AG

5323 Rietheim

 

 

4853 Riken AG

5223 Riniken

5032 Rohr AG

5022 Rombach

4852 Rothrist Zustellung

4852 Rothrist

8919 Rottenschwil

8964 Rudolfstetten

5102 Rupperswil

5235 Rüfenach AG

5464 Rümikon AG

 

 

5406 Rütihof

Gemeinden mit S

5745 Safenwil

5614 Sarmenstorf

5503 Schafisheim

5246 Scherz

5116 Schinznach Bad

5107 Schinznach Dorf

5044 Schlossrued

5046 Schmiedrued-Walde

5046 Schmiedrued

5425 Schneisingen

4325 Schupfart

5326 Schwaderloch

5040 Schöftland

5707 Seengen

5703 Seon Zustellung

5703 Seon

5301 Siggenthal Station

5462 Siglistorf

5643 Sins

4334 Sisseln AG

8957 Spreitenbach Zustellung

8957 Spreitenbach

5053 Staffelbach

5603 Staufen

4332 Stein AG

5608 Stetten AG

5233 Stilli

4802 Strengelbach

5034 Suhr Zustellung

5034 Suhr

5085 Sulz AG

Gemeinden mit T

5306 Tegerfelden

5617 Tennwil

5723 Teufenthal AG

5112 Thalheim AG

5300 Turgi

5522 Tägerig

Gemeinden mit U

5028 Ueken

4813 Uerkheim Zustellung

4813 Uerkheim

5619 Uezwil

5222 Umiken

5224 Unterbözberg

5305 Unterendingen

5035 Unterentfelden

5726 Unterkulm Zustellung

5726 Unterkulm

8918 Unterlunkhofen

5417 Untersiggenthal

Gemeinden mit V

5106 Veltheim AG

5232 Villigen PSI

5234 Villigen

5612 Villmergen Dist Fil

5612 Villmergen

5213 Villnachern

4803 Vordemwald

Gemeinden mit W

5046 Walde AG

5624 Waldhäusern AG

4323 Wallbach

5622 Waltenschwil

4317 Wegenstetten

5430 Wettingen 1 Zustellung

5430 Wettingen 1

5430 Wettingen 2

5430 Wettingen 3

5431 Wettingen Sonderdienste

5430 Wettingen

8967 Widen

5276 Wil AG

5103 Wildegg

5058 Wiliberg

5210 Windisch

5463 Wislikofen

5064 Wittnau

5053 Wittwil

5610 Wohlen AG 1 Zustellung

5610 Wohlen AG 1

5610 Wohlen AG 2

5610 Wohlen AG

5512 Wohlenschwil

5063 Wölflinswil

5303 Würenlingen

5436 Würenlos

Gemeinden mit X

Gemeinden mit Y

Gemeinden mit Z

5079 Zeihen

4314 Zeiningen

5732 Zetzwil

4810 Zofingen PostFinance GLKB

4809 Zofingen Postfinance UBS

4809 Zofingen PostFinance UBS

4800 Zofingen PostFinance

4807 Zofingen PostFinance

4808 Zofingen PostFinance

4801 Zofingen Ringier AG

4800 Zofingen Zustellung

4800 Zofingen

5621 Zufikon

4315 Zuzgen