Bremgarten ist eine bekannte Reussstadt mit reicher Geschichte, kultureller Vielfalt und hoher Lebensqualität. Die Stadt bietet ihren Einwohnerinnen und Einwohnern zahlreiche öffentliche
Dienstleistungen. Damit diese langfristig erhalten und weiterentwickelt werden können, ist Bremgarten auf stabile Steuereinnahmen angewiesen. Der Steuerfuss legt fest, wie viel die Bevölkerung
über die kantonale Steuer hinaus an die Stadt und an die Landeskirchen bezahlt.
Das Steueramt Bremgarten ist Ihre Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Steuerpflicht in Bremgarten. Es erteilt Ihnen gerne steuerrechtliche Auskünfte zu sämtlichen Belangen rund um die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die Grundstückgewinnsteuern.
Kontakt Steueramt Bremgarten
Telefon Steuern: 056 648 74 81
Stadtverwaltung Bremgarten
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Der Steuerfuss in Bremgarten: Zusammensetzung und Bedeutung für die Bevölkerung
In Bremgarten tragen die Einwohnerinnen und Einwohner mit ihren Steuern dazu bei, dass die Stadt ihre Aufgaben erfüllen kann. Der Steuerfuss bestimmt, wie hoch diese Belastung im Verhältnis zur
kantonalen Steuer ausfällt. Er setzt sich aus dem Gemeindesteuerfuss und den Kirchensteuern zusammen.
Der Steuerfuss ist ein von der Gemeinde und den Landeskirchen festgelegter Prozentsatz, der auf die einfache Staatssteuer des Kantons angewendet wird. Diese einfache Steuer bildet die Grundlage
für die Berechnung der Steuerbelastung. Die Gemeinden und Kirchen legen ihre Steuerfüsse eigenständig fest. Daraus ergibt sich die tatsächliche Steuerlast für jede steuerpflichtige Person,
abhängig vom Wohnort und der Kirchenzugehörigkeit.
Bremgarten erhebt einen Gemeindesteuerfuss von 97 Prozent. Das bedeutet, dass auf die einfache Staatssteuer zusätzlich 97 Prozent an die Stadt zu zahlen sind. Diese Einnahmen sichern die Finanzierung zahlreicher öffentlicher Aufgaben.
Mit diesen Mitteln finanziert Bremgarten unter anderem Schulen, Kindergärten, Freizeitanlagen, den öffentlichen Verkehr, die Abfallentsorgung und den Unterhalt von Strassen und Grünflächen. Auch
soziale Projekte, die Verwaltung, die Sicherheit und kulturelle Angebote gehören zu den Leistungen, die mit der Gemeindesteuer ermöglicht werden.
Wer Mitglied einer Landeskirche ist, zahlt in Bremgarten zusätzlich zur Gemeindesteuer eine Kirchensteuer. Diese wird ebenfalls auf die einfache Staatssteuer berechnet. In Bremgarten gelten
folgende Kirchensteuerfüsse:
Die römisch-katholische Kirche erhebt 23 Prozent
Die evangelisch-reformierte Kirche erhebt 20 Prozent
Die Einnahmen aus der Kirchensteuer ermöglichen es den Kirchen, ihre seelsorgerischen, sozialen und kulturellen Aufgaben zu erfüllen.
Die katholische Kirche in Bremgarten verwendet ihre Einnahmen aus der Kirchensteuer für Gottesdienste, Seelsorge, kirchliche Feiern wie Taufen, Trauungen und Beerdigungen sowie für soziale
Projekte. Dazu gehören auch Bildungsangebote und die Unterstützung von Familien, Jugendlichen und älteren Menschen. Die Mittel fliessen ausserdem in den Unterhalt von Kirchengebäuden und
Gemeinschaftsräumen sowie in die Organisation von kulturellen Veranstaltungen.
Die reformierte Kirche in Bremgarten finanziert mit ihren Steuereinnahmen ebenfalls ein breites Angebot. Dazu zählen Gottesdienste, seelsorgerische Begleitung, Bildungs- und Kulturprojekte sowie
soziale und generationenübergreifende Aktivitäten. Die reformierte Kirche versteht sich als offenes Haus für alle Menschen und als aktiver Teil des öffentlichen Lebens in Bremgarten.
Kirchensteuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die Mitglied einer anerkannten Landeskirche sind. Wer keiner Kirche angehört oder aus der Kirche ausgetreten ist, zahlt keine Kirchensteuer.
Der Austritt muss schriftlich bei der jeweiligen Kirche erklärt werden. Mit dem Austritt entfällt auch der Anspruch auf kirchliche Feiern wie Taufen, Hochzeiten oder Bestattungen.
Die Steuerfüsse unterscheiden sich zwischen den Gemeinden und den Landeskirchen. Sie werden von den jeweiligen Institutionen festgelegt. Mit einem Gemeindesteuerfuss von 97 Prozent liegt
Bremgarten im kantonalen Mittelfeld. Die Kirchensteuerfüsse von 23 Prozent für die katholische Kirche und 20 Prozent für die reformierte Kirche sind im Vergleich zu anderen Gemeinden relativ hoch
und zeigen das breite Engagement der Kirchen vor Ort.
Die Stadt Bremgarten verfolgt eine nachhaltige Finanzpolitik. Sie setzt die eingenommenen Mittel gezielt für Bildung, Infrastruktur, Soziales, Kultur und Umweltschutz ein. Gleichzeitig achtet sie
auf eine ausgeglichene Haushaltsführung, um auch in Zukunft finanziell handlungsfähig zu bleiben. Der Steuerfuss wird regelmässig überprüft und den aktuellen Anforderungen angepasst.
Wie in anderen Gemeinden ist auch in Bremgarten die Höhe des Steuerfusses immer wieder Thema in der öffentlichen und politischen Diskussion. Während einige eine Senkung der Steuerbelastung
fordern, betonen andere die Bedeutung stabiler Einnahmen zur Sicherung der öffentlichen Leistungen. Solche Debatten sind Teil des demokratischen Prozesses und helfen dabei, den Steuerfuss an die
Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen.
In Bremgarten setzt sich der Steuerfuss aus drei Komponenten zusammen. Die Stadt erhebt 97 Prozent auf die einfache Staatssteuer. Die katholische Kirche erhebt 23 Prozent und die reformierte Kirche 20 Prozent. Diese Einnahmen ermöglichen es der Stadt und den Kirchen, ihre vielfältigen Aufgaben zu erfüllen und das öffentliche Leben in Bremgarten aktiv mitzugestalten.
Der Steuerfuss sichert die Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur, sozialer Angebote und kultureller Aktivitäten. Er trägt dazu bei, dass Bremgarten auch in Zukunft ein attraktiver Wohn- und Arbeitsort für alle Generationen bleibt.