Die Gemeinde Neuenhof im Limmattal ist ein attraktiver Wohn- und Arbeitsort mit einer vielfältigen Bevölkerung und einem guten Anschluss an den Wirtschaftsraum Zürich. Damit die Gemeinde ihre
öffentlichen Aufgaben finanzieren kann, ist sie auf verlässliche Steuereinnahmen angewiesen. Diese setzen sich aus der kantonalen Steuer, der Gemeindesteuer und – je nach Kirchenzugehörigkeit –
aus der Kirchensteuer zusammen. Der Steuerfuss legt fest, wie hoch diese Abgaben im Vergleich zur kantonalen Staatssteuer ausfallen.
Der Steuerfuss in Neuenhof: Zusammensetzung und Bedeutung für die Bevölkerung
Neuenhof bietet seinen Einwohnerinnen und Einwohnern zahlreiche öffentliche Dienstleistungen. Dazu gehören Schulen, soziale Einrichtungen, die Verkehrsinfrastruktur und Freizeitangebote. Die
Finanzierung dieser Leistungen erfolgt unter anderem über die Steuereinnahmen. Der Steuerfuss bestimmt, wie hoch die Steuerlast für die Bevölkerung zusätzlich zur kantonalen Steuer ausfällt. Der
folgende Überblick zeigt, wie sich der Steuerfuss in Neuenhof zusammensetzt und wofür die Gemeinde die Einnahmen verwendet.
Der Steuerfuss ist ein Prozentwert, der auf die einfache Staatssteuer des Kantons Aargau angewendet wird. Diese einfache Staatssteuer bildet die Berechnungsgrundlage. Jede Gemeinde sowie die
anerkannten Landeskirchen legen darauf aufbauend ihren eigenen Steuerfuss fest. Daraus ergibt sich die tatsächliche Steuerbelastung für jede steuerpflichtige Person, abhängig von ihrem Wohnsitz
und ihrer Kirchenzugehörigkeit.
Der Steuerfuss der Gemeinde Neuenhof beträgt 112 Prozent. Wer in Neuenhof lebt und steuerpflichtig ist, zahlt damit zusätzlich zur einfachen Staatssteuer einen gleich hohen Prozentsatz an die
Gemeinde. Mit diesen Einnahmen finanziert Neuenhof zahlreiche öffentliche Aufgaben und Investitionen.
Die Mittel aus der Gemeindesteuer werden verwendet für den Betrieb und Unterhalt der Schulen, Kindergärten, Sport- und Freizeitanlagen sowie für soziale Unterstützungsangebote. Auch der
öffentliche Verkehr, die Abfallentsorgung, die Pflege von Grünflächen und die allgemeine Infrastruktur werden mit diesen Geldern gesichert. Der Steuerfuss ermöglicht es Neuenhof, die
Lebensqualität und das Dienstleistungsangebot für alle Einwohnerinnen und Einwohner zu erhalten und weiter auszubauen.
Zusätzlich zur Gemeindesteuer erhebt Neuenhof Kirchensteuern von Personen, die Mitglied einer Landeskirche sind. Diese Steuer wird ebenfalls auf die einfache Staatssteuer berechnet und betrifft
nur Kirchenmitglieder.
In Neuenhof gelten folgende Steuerfüsse für die Kirchen:
Die römisch-katholische Kirche erhebt 20 Prozent
Die evangelisch-reformierte Kirche erhebt 18 Prozent
Mit diesen Einnahmen finanzieren die Kirchen ihre kirchlichen, sozialen und kulturellen Angebote in der Gemeinde.
Die katholische Kirche in Neuenhof verwendet die Einnahmen aus der Kirchensteuer für Seelsorge, Gottesdienste, Taufen, Trauungen, Bildungsangebote und soziale Projekte. Dazu gehören auch Jugend-
und Familienarbeit sowie Unterstützung für Menschen in Notlagen. Ein Teil der Mittel wird für den Unterhalt der kirchlichen Gebäude und die Organisation von Veranstaltungen verwendet. Die
katholische Kirche leistet so einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in der Gemeinde.
Die reformierte Kirche in Neuenhof setzt ihre Steuereinnahmen für seelsorgerische Angebote, Gottesdienste, Bildungsprogramme, kulturelle Veranstaltungen und soziale Projekte ein. Dazu gehören
Angebote für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren. Die reformierte Kirchgemeinde sieht sich als offenes Haus für alle Menschen in Neuenhof und trägt aktiv zur Förderung des
gesellschaftlichen Lebens bei.
Kirchensteuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die Mitglied einer öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirche sind. Wer keiner Kirche angehört oder offiziell ausgetreten ist, zahlt
keine Kirchensteuer. Der Austritt muss schriftlich bei der Kirche erklärt werden. Mit dem Austritt entfällt allerdings auch der Anspruch auf kirchliche Feiern wie Taufen, Trauungen oder kirchlich
begleitete Bestattungen.
Die Steuerfüsse variieren je nach Gemeinde und Kirche. Jede Gemeinde legt ihren Steuerfuss selbst fest, ebenso die Kirchen. Die Unterschiede ergeben sich aus der jeweiligen Finanzlage, dem
Investitionsbedarf und den politischen Schwerpunkten. Neuenhof liegt mit einem Gemeindesteuerfuss von 112 Prozent im oberen Bereich des kantonalen Mittelfelds. Die Kirchensteuerfüsse von 20 und
18 Prozent entsprechen dem üblichen Niveau vergleichbarer Gemeinden.
Die Gemeinde Neuenhof verfolgt eine verantwortungsbewusste Finanzpolitik. Sie investiert gezielt in Bildung, Infrastruktur, soziale Angebote und den Erhalt der öffentlichen Dienstleistungen.
Gleichzeitig achtet die Gemeinde auf eine ausgewogene Haushaltsführung, um auch in Zukunft finanziell handlungsfähig zu bleiben. Der Steuerfuss wird regelmässig geprüft und gegebenenfalls
angepasst, um den aktuellen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden.
Die Höhe des Steuerfusses ist auch in Neuenhof ein wiederkehrendes Thema in der politischen Diskussion. Während einige eine Entlastung der Steuerzahlenden fordern, betonen andere die Bedeutung
stabiler Einnahmen für die Sicherstellung von Bildung, Infrastruktur und sozialen Leistungen. Diese Debatten sind Teil der demokratischen Entscheidungsprozesse und tragen zur Weiterentwicklung
der Gemeinde bei.
Der Steuerfuss in Neuenhof setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen. Die Gemeinde erhebt 112 Prozent auf die einfache Staatssteuer. Die katholische Kirche erhebt 20 Prozent und die reformierte Kirche 18 Prozent. Diese Steuereinnahmen ermöglichen es der Gemeinde und den Kirchen, ihre vielfältigen Aufgaben zu erfüllen und das Leben in Neuenhof aktiv mitzugestalten.
Der Steuerfuss steht für eine faire Beteiligung aller an der Finanzierung der öffentlichen und kirchlichen Leistungen. Er trägt dazu bei, dass Neuenhof ein attraktiver und lebenswerter Wohnort für Menschen jeden Alters bleibt.