Die Gemeinde Oberentfelden im Suhrental ist ein wachsender Wohn- und Arbeitsort mit guter Infrastruktur, attraktiven Freizeitmöglichkeiten und einer aktiven Bevölkerung. Damit die Gemeinde ihre
öffentlichen Aufgaben und Dienstleistungen zuverlässig erfüllen kann, ist sie auf stabile Steuereinnahmen angewiesen. Der Steuerfuss ist dabei ein zentrales Instrument, das bestimmt, wie hoch die
Steuerbelastung für die Einwohnerinnen und Einwohner zusätzlich zur kantonalen Steuer ausfällt.
Der Steuerfuss in Oberentfelden: Zusammensetzung und Bedeutung für die Bevölkerung
Oberentfelden bietet seinen Einwohnerinnen und Einwohnern eine Vielzahl öffentlicher Leistungen. Diese reichen von der Bildung über die Infrastruktur bis hin zu sozialen Angeboten. Der Steuerfuss
legt fest, wie viel jede steuerpflichtige Person über die kantonale Steuer hinaus an die Gemeinde und gegebenenfalls an eine Kirche zahlt. Im Folgenden wird erklärt, wie sich der Steuerfuss in
Oberentfelden zusammensetzt und welche Aufgaben damit finanziert werden.
Der Steuerfuss ist ein Prozentsatz, der auf die einfache Staatssteuer des Kantons angewendet wird. Diese einfache Steuer dient als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Steuerbelastung. Die
Gemeinden und die anerkannten Landeskirchen legen ihre Steuerfüsse selbstständig fest. Daraus ergibt sich die tatsächliche Steuerlast für jede steuerpflichtige Person, abhängig von Wohnort und
Religionszugehörigkeit.
Der Gemeindesteuerfuss in Oberentfelden beträgt 110 Prozent. Das bedeutet, dass auf die einfache Staatssteuer zusätzlich 110 Prozent an die Gemeinde abgeführt werden. Diese Einnahmen ermöglichen
es Oberentfelden, eine breite Palette an öffentlichen Dienstleistungen sicherzustellen und die Infrastruktur zu erhalten.
Zu den durch die Gemeindesteuer finanzierten Bereichen gehören der Betrieb und Unterhalt von Schulen, Kindergärten, Sport- und Freizeitanlagen, Strassen und Grünflächen. Auch der öffentliche
Verkehr, die Abfallentsorgung, soziale Projekte, die Verwaltung und Sicherheitsdienste werden mit diesen Einnahmen sichergestellt. Der Steuerfuss schafft somit die finanzielle Grundlage für die
Entwicklung und das Funktionieren der Gemeinde.
Zusätzlich zur Gemeindesteuer wird in Oberentfelden eine Kirchensteuer erhoben. Diese betrifft ausschliesslich Personen, die Mitglied einer anerkannten Landeskirche sind. Die Kirchensteuer wird
ebenfalls auf die einfache Staatssteuer berechnet.
In Oberentfelden gelten folgende Steuerfüsse für die Kirchen:
Die römisch-katholische Kirche erhebt 18 Prozent
Die evangelisch-reformierte Kirche erhebt 19 Prozent
Mit diesen Einnahmen finanzieren die Kirchen ihre kirchlichen und sozialen Aufgaben innerhalb der Gemeinde.
Die katholische Kirche in Oberentfelden setzt ihre Einnahmen aus der Kirchensteuer für seelsorgerische Begleitung, Gottesdienste, Bildungsangebote und soziale Projekte ein. Dazu gehören Angebote
für Kinder, Jugendliche, Familien und Seniorinnen und Senioren. Die Kirche unterstützt Menschen in verschiedenen Lebenslagen und fördert das Gemeindeleben mit Veranstaltungen, Freiwilligenarbeit
und kulturellen Angeboten. Auch der Unterhalt der kirchlichen Gebäude wird mit diesen Mitteln finanziert.
Die reformierte Kirche in Oberentfelden verwendet die Kirchensteuer für seelsorgerische und soziale Angebote, Gottesdienste, Bildungsarbeit, kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten für alle
Altersgruppen. Sie versteht sich als offener Ort der Begegnung und des Dialogs und trägt zum gesellschaftlichen Leben in Oberentfelden bei. Mit ihren Programmen und Projekten unterstützt sie die
Gemeinschaft und fördert den sozialen Zusammenhalt.
Kirchensteuerpflichtig sind alle Personen, die einer öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirche angehören. Wer keiner Kirche angehört oder offiziell ausgetreten ist, zahlt keine Kirchensteuer.
Der Austritt muss schriftlich bei der entsprechenden Kirche erklärt werden. Mit dem Austritt entfällt auch der Anspruch auf kirchliche Dienstleistungen wie Taufen, Hochzeiten oder kirchliche
Bestattungen.
Die Steuerfüsse unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde und von Kirche zu Kirche. Jede Gemeinde und jede Landeskirche legt ihre Steuerfüsse eigenständig fest. Die Höhe der Steuerfüsse hängt
von der finanziellen Situation, dem Investitionsbedarf und den politischen Zielen ab. Mit einem Gemeindesteuerfuss von 110 Prozent liegt Oberentfelden im oberen Bereich des kantonalen
Durchschnitts. Die Kirchensteuerfüsse von 18 und 19 Prozent entsprechen dem üblichen Niveau vergleichbarer Gemeinden im Kanton Aargau.
Die Gemeinde Oberentfelden verfolgt eine verantwortungsvolle Finanzpolitik. Sie investiert gezielt in Bildung, Infrastruktur, Umweltprojekte und soziale Angebote. Gleichzeitig achtet sie auf eine
ausgeglichene Haushaltsführung, um auch langfristig finanziell handlungsfähig zu bleiben. Der Steuerfuss wird regelmässig überprüft und den aktuellen Gegebenheiten angepasst, um den Bedürfnissen
der Bevölkerung gerecht zu werden.
Wie in vielen Gemeinden ist auch in Oberentfelden die Höhe des Steuerfusses immer wieder Thema in der politischen Diskussion. Während einige eine Senkung der Steuerbelastung fordern, betonen
andere die Notwendigkeit stabiler Einnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Dienstleistungen. Diese Diskussionen sind Teil des demokratischen Prozesses und tragen zur Weiterentwicklung der
Gemeinde bei.
In Oberentfelden setzt sich der Steuerfuss aus drei Bestandteilen zusammen. Die Gemeinde erhebt 110 Prozent auf die einfache Staatssteuer. Die katholische Kirche erhebt 18 Prozent und die reformierte Kirche 19 Prozent. Diese Einnahmen ermöglichen es der Gemeinde und den Kirchen, ihre vielfältigen Aufgaben zu erfüllen und das Leben in Oberentfelden aktiv zu gestalten.
Der Steuerfuss ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Lebensqualität in Oberentfelden. Er schafft die finanzielle Grundlage für Bildung, Infrastruktur, soziale Unterstützung und ein lebendiges Gemeindeleben.