Der Steuerfuss in Spreitenbach: Zusammensetzung, Bedeutung und Wirkung für die Bevölkerung
Spreitenbach ist eine dynamische Gemeinde im Limmattal mit vielfältiger Infrastruktur, einem breiten Bildungsangebot und einer wachsenden Bevölkerung. Um die kommunalen Aufgaben und öffentlichen
Leistungen zuverlässig finanzieren zu können, erhebt die Gemeinde Steuern. Dabei spielt der Steuerfuss eine zentrale Rolle. Er bestimmt, wie hoch die Steuerbelastung der Einwohnerinnen und
Einwohner zusätzlich zur kantonalen Steuer ausfällt. In Spreitenbach besteht der Steuerfuss aus dem Gemeindesteuerfuss sowie den Steuerfüssen der beiden Landeskirchen. Dieser Text erklärt die
Zusammensetzung des Steuerfusses und seine Bedeutung für das Leben in der Gemeinde.
Der Steuerfuss ist ein Prozentsatz, der auf die sogenannte einfache Staatssteuer des Kantons angewendet wird. Diese einfache Steuer dient als Berechnungsgrundlage. Die Gemeinde sowie die
öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen setzen eigene Steuerfüsse fest. Zusammen ergeben sie die effektive Steuerlast für jede steuerpflichtige Person, abhängig vom Wohnort und von der
Zugehörigkeit zu einer Kirche.
Der Steuerfuss der Gemeinde Spreitenbach beträgt 100 Prozent. Wer in Spreitenbach steuerpflichtig ist, bezahlt also zusätzlich zur einfachen Staatssteuer denselben Betrag noch einmal an die
Gemeinde. Damit liegt Spreitenbach im kantonalen Vergleich im mittleren Bereich. Die Einnahmen aus der Gemeindesteuer sind entscheidend für den Betrieb und die Weiterentwicklung zahlreicher
öffentlicher Dienstleistungen.
Mit diesen Mitteln finanziert die Gemeinde unter anderem Schulen, Kindergärten, Verkehrsinfrastruktur, Abfallentsorgung, soziale Angebote, Sicherheitsdienste, Sport- und Freizeitanlagen sowie
kulturelle Einrichtungen. Auch Projekte im Bereich Umwelt, Digitalisierung und Raumplanung werden mit diesen Geldern realisiert. Der Gemeindesteuerfuss bildet somit die finanzielle Grundlage für
ein funktionierendes öffentliches Leben in Spreitenbach.
Zusätzlich zur Gemeindesteuer erheben die beiden grossen Landeskirchen in Spreitenbach eine Kirchensteuer. Diese Steuer wird ebenfalls auf die einfache Staatssteuer angewendet und betrifft
ausschliesslich Personen, die Mitglied der jeweiligen Kirche sind.
In Spreitenbach gelten folgende Steuerfüsse der Kirchen:
Die römisch-katholische Kirche erhebt 19 Prozent
Die evangelisch-reformierte Kirche erhebt 21 Prozent
Die Kirchensteuer dient der Finanzierung kirchlicher, sozialer und kultureller Aufgaben in der Gemeinde.
Die katholische Kirche in Spreitenbach verwendet ihre Einnahmen aus der Kirchensteuer für eine Vielzahl von Aufgaben. Dazu gehören Gottesdienste, Seelsorge, Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen,
Familienbegleitung, Bildungsangebote sowie Projekte für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen. Auch die Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenslagen, Freiwilligenarbeit und der
Unterhalt kirchlicher Gebäude gehören dazu. Die katholische Kirchgemeinde ist fest im lokalen Leben verankert und engagiert sich in vielen gesellschaftlichen Bereichen.
Die reformierte Kirche in Spreitenbach erhebt eine Kirchensteuer von 21 Prozent. Mit diesen Einnahmen werden vielfältige Leistungen ermöglicht. Dazu zählen seelsorgerische Begleitung, offene
Treffpunkte, Bildungsprogramme, kulturelle Veranstaltungen, musikalische Angebote und soziale Projekte. Die reformierte Kirchgemeinde sieht sich als Ort der Begegnung, der Unterstützung und des
Dialogs. Sie gestaltet das Leben in der Gemeinde aktiv mit und bietet Menschen aller Altersgruppen Raum zur Mitwirkung und Orientierung.
Kirchensteuerpflichtig ist, wer einer der anerkannten Landeskirchen angehört. Wer keiner Kirche angehört oder aus einer Kirche ausgetreten ist, zahlt keine Kirchensteuer. Der Austritt erfolgt
durch schriftliche Mitteilung an die zuständige kirchliche Stelle. Mit dem Austritt entfallen jedoch auch bestimmte Leistungen der Kirche wie Taufen, Trauungen oder kirchlich begleitete
Bestattungen. Die Kirchensteuer ist somit direkt an die Mitgliedschaft gebunden.
Die Höhe des Steuerfusses wird von jeder Gemeinde eigenständig festgelegt. Auch die Kirchen setzen ihre Steuerfüsse unabhängig fest. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden ergeben sich aus ihrer
jeweiligen Finanzlage, dem Investitionsbedarf, der Bevölkerungsstruktur und politischen Zielsetzungen. Spreitenbach liegt mit einem Gemeindesteuerfuss von 100 Prozent im ausgewogenen Bereich und
bietet damit eine gute Balance zwischen Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit für die Bevölkerung. Die Kirchensteuerfüsse in Spreitenbach spiegeln die aktive Rolle der Kirchen im
gesellschaftlichen Leben der Gemeinde wider.
Die Gemeinde Spreitenbach verfolgt eine verantwortungsvolle und zukunftsgerichtete Finanzpolitik. Die verfügbaren Mittel werden gezielt eingesetzt, um notwendige Dienstleistungen sicherzustellen,
Infrastruktur zu unterhalten und Investitionen in Bildung, Umwelt und soziale Entwicklung zu ermöglichen. Der Steuerfuss wird regelmässig geprüft und im politischen Prozess den aktuellen
Rahmenbedingungen angepasst. Transparenz, Effizienz und eine nachhaltige Haushaltsführung stehen im Zentrum der kommunalen Finanzstrategie.
Wie in anderen Gemeinden auch ist die Höhe des Steuerfusses in Spreitenbach ein wiederkehrendes Thema in der politischen Diskussion. Einige fordern eine Reduktion der Steuerbelastung, um die
Attraktivität der Gemeinde zu steigern. Andere betonen die Wichtigkeit stabiler Einnahmen, um die Qualität und Verfügbarkeit öffentlicher Leistungen zu sichern. Diese Debatte ist Teil des
demokratischen Prozesses und prägt die finanzielle Entwicklung der Gemeinde langfristig.
Der Steuerfuss in Spreitenbach setzt sich aus drei Komponenten zusammen. Die Gemeinde erhebt 100 Prozent, die katholische Kirche 19 Prozent und die reformierte Kirche 21 Prozent auf die einfache Staatssteuer. Diese Einnahmen ermöglichen es der Gemeinde und den Kirchen, ein breites Spektrum an Leistungen anzubieten, das allen Einwohnerinnen und Einwohnern zugutekommt.
Der Steuerfuss ist mehr als eine rechnerische Grösse. Er steht für eine solidarische Finanzierung öffentlicher Aufgaben, für sozialen Zusammenhalt und für die Weiterentwicklung der Gemeinde. Für die Bevölkerung bedeutet er eine klare, geregelte und faire Grundlage zur Finanzierung des gemeinschaftlichen Lebens in Spreitenbach.