Der Steuerfuss in Wettingen: Grundlagen, Bedeutung und Einordnung
Wettingen ist eine der grössten Gemeinden im Kanton Aargau und überzeugt durch ihre zentrale Lage, eine hohe Lebensqualität und eine lebendige Infrastruktur. Für alle Einwohnerinnen und Einwohner
ist das Thema Steuern ein fester Bestandteil des Alltags, insbesondere der sogenannte Steuerfuss. Dieser bestimmt, wie stark die Steuerbelastung über die kantonale Steuer hinaus ausfällt. Der
Steuerfuss setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen und hat eine direkte Auswirkung auf das Haushaltsbudget jeder steuerpflichtigen Person. In Wettingen gelten im Jahr 2025 spezifische Werte,
die im Folgenden genauer erläutert werden.
Der Steuerfuss ist ein festgelegter Prozentsatz, der auf die einfache Staatssteuer des Kantons angewendet wird. Die einfache Staatssteuer dient dabei als Ausgangspunkt der Berechnung. Jede
Gemeinde legt ihren eigenen Steuerfuss fest, ebenso wie die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen. Daraus ergibt sich die tatsächliche Steuerbelastung für natürliche Personen, je nach Wohnsitz
und Religionszugehörigkeit.
In Wettingen beträgt der Gemeindesteuerfuss für das Jahr 2025 genau 95 Prozent. Wer in Wettingen lebt, bezahlt also zur kantonalen Steuer zusätzlich 95 Prozent dieses Betrags an die
Gemeindekasse. Im Vergleich mit anderen Gemeinden im Kanton bewegt sich Wettingen damit im oberen Mittelfeld. Der Steuerfuss spiegelt dabei die finanzielle Ausrichtung der Gemeinde und ihren
Investitionsbedarf wider.
Diese Einnahmen ermöglichen der Gemeinde Wettingen die Erbringung vielfältiger öffentlicher Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem Investitionen in Bildungseinrichtungen, Unterhalt der
Infrastruktur, soziale Unterstützung, Freizeitangebote sowie Projekte im Bereich Umwelt und Stadtentwicklung. Die Steuerpolitik in Wettingen orientiert sich an der langfristigen Sicherstellung
dieser Leistungen bei gleichzeitiger Vermeidung übermässiger Belastungen für die Bevölkerung.
Wer in Wettingen Mitglied einer anerkannten Landeskirche ist, zahlt zusätzlich zur Staats- und Gemeindesteuer eine Kirchensteuer. Diese ist abhängig von der jeweiligen Konfession und basiert ebenfalls auf der einfachen Staatssteuer.
Im Jahr 2025 gelten in Wettingen folgende Steuerfüsse für die Kirchen:
Für die römisch-katholische Kirche: 19 Prozent
Für die evangelisch-reformierte Kirche: 18 Prozent
Diese Kirchensteuer wird ausschliesslich von Mitgliedern der entsprechenden Glaubensgemeinschaften erhoben.
Die katholische Kirche in Wettingen verwendet die Einnahmen aus der Kirchensteuer für vielfältige Aufgaben im religiösen und sozialen Bereich. Dazu gehören Gottesdienste, Tauf- und
Hochzeitsvorbereitungen, seelsorgerische Unterstützung in Spitälern und Altersheimen, Bildungsarbeit, Angebote für Kinder und Jugendliche sowie Unterstützung für Menschen in schwierigen
Lebenslagen. Auch der Unterhalt von Kirchen und Gemeinderäumlichkeiten wird damit finanziert. Die katholische Kirchgemeinde ist stark im Gemeindeleben verankert und übernimmt auch Aufgaben, die
über den kirchlichen Raum hinauswirken.
Die reformierte Kirche erhebt in Wettingen eine Kirchensteuer mit einem Steuerfuss von 18 Prozent. Die Einnahmen werden für die Gestaltung des kirchlichen Lebens sowie für soziale und kulturelle
Aufgaben eingesetzt. Dazu zählen Seelsorge, Erwachsenenbildung, Kinder- und Jugendarbeit, Altersarbeit, öffentliche Veranstaltungen und musikalische Programme. Die reformierte Kirchgemeinde
versteht sich als offener Ort für Begegnung, Orientierung und Engagement innerhalb der Gemeinde Wettingen.
Die Kirchensteuer ist ausschliesslich von Personen zu entrichten, die Mitglied einer steuererhebenden Landeskirche sind. Wer keiner Kirche angehört oder aus einer Kirche ausgetreten ist, zahlt
keine Kirchensteuer. Ein Kirchenaustritt muss bei der entsprechenden kirchlichen Stelle schriftlich erklärt werden. Durch den Austritt entfallen jedoch auch gewisse Leistungen, etwa kirchliche
Trauungen oder Beerdigungen.
Der Steuerfuss variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Er hängt unter anderem vom finanziellen Spielraum der Gemeinde, der Alters- und Bevölkerungsstruktur, dem Investitionsbedarf und den politischen
Zielen ab. Gemeinden mit hohen Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Umfeld oder aus Liegenschaften können niedrigere Steuerfüsse anbieten. Gemeinden, die in soziale Leistungen, Infrastrukturausbau
oder Bildung investieren müssen, legen hingegen tendenziell höhere Steuerfüsse fest.
Wettingen ist als regional bedeutender Wohn- und Arbeitsort mit stetigem Entwicklungsbedarf konfrontiert. Der Steuerfuss von 95 Prozent ist Ausdruck davon, dass die Gemeinde einerseits ihre
Aufgaben ernst nimmt und gleichzeitig bemüht ist, die Steuerlast tragbar zu halten.
Die Gemeinde Wettingen verfolgt eine vorausschauende Finanzpolitik, die auf Nachhaltigkeit, Investitionsfähigkeit und Stabilität abzielt. Trotz wachsender Aufgaben, etwa in den Bereichen Bildung,
Mobilität oder Integration, gelingt es der Gemeinde bisher, die finanzielle Lage unter Kontrolle zu halten. Die Steuerfüsse bleiben vergleichsweise stabil und bieten eine gewisse
Planungssicherheit für Privathaushalte wie auch Unternehmen.
Steuern sind ein häufig diskutiertes Thema im politischen Alltag. In Wettingen wird der Steuerfuss regelmässig überprüft und im Rahmen des Budgets und der strategischen Planung angepasst. Während
einige eine Senkung des Steuerfusses anstreben, um die Standortattraktivität zu fördern, argumentieren andere für stabile oder leicht höhere Steuern, um wichtige Angebote im Sozial- und
Bildungsbereich zu erhalten. Die Frage nach dem richtigen Steuerfuss ist stets auch eine Frage der Werte und der politischen Prioritäten einer Gemeinde.
Der Steuerfuss in Wettingen beträgt im Jahr 2025 für die Gemeinde 95 Prozent. Die römisch-katholische Kirche erhebt zusätzlich 19 Prozent, die reformierte Kirche 18 Prozent. Diese Steuerkomponenten ermöglichen der Gemeinde sowie den Kirchen, ihre vielfältigen Leistungen für die Bevölkerung zu finanzieren. Für die Einwohnerinnen und Einwohner bedeutet der Steuerfuss eine planbare Steuerbelastung bei gleichzeitigem Zugang zu einem breiten öffentlichen Angebot.