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Steuern sind für viele Menschen ein Thema, das sie am liebsten schnell erledigen möchten. Gleichzeitig sind sie eine wichtige Grundlage für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Sie finanzieren Schulen, Spitäler, den öffentlichen Verkehr, die Polizei, die Sozialhilfe und viele weitere Leistungen, von denen wir alle täglich profitieren. Im Kanton Aargau bietet die Steuerverwaltung zahlreiche digitale und persönliche Dienstleistungen an, um die Erledigung der Steuerpflicht so einfach und verständlich wie möglich zu gestalten.
Die Steuererklärung ist für die meisten Personen die zentrale Schnittstelle zum Thema Steuern. Seit einigen Jahren setzt der Kanton Aargau dabei auf die elektronische Lösung EasyTax. Dieses Programm ermöglicht es Ihnen, die Steuererklärung am Computer zu bearbeiten. Sie können das Programm auf www.ag.ch herunterladen und alle notwendigen Angaben digital erfassen.
EasyTax bietet den Vorteil, dass es viele Berechnungen automatisch durchführt und Plausibilitätsprüfungen integriert sind. So werden Fehler bei der Eingabe reduziert. Die Steuererklärung kann danach entweder ausgedruckt und per Post eingereicht oder direkt elektronisch übermittelt werden. Für viele Steuerpflichtige ist dies eine erhebliche Erleichterung, da sie ihre Unterlagen nicht mehr von Hand ausfüllen müssen.
Nicht immer schafft man es, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen. Dafür bietet der Kanton Aargau die online Fristverlängerung an. Über dieses Online-Tool können Sie ganz unkompliziert und kostenlos eine Verlängerung der
Abgabefrist beantragen. Das geht rund um die Uhr, unabhängig von den Öffnungszeiten der Verwaltung. So bleibt Ihnen genug Zeit, alle Unterlagen in Ruhe zusammenzustellen.
Viele Steuerpflichtige möchten schon vor der Veranlagung wissen, mit welcher Steuerlast sie rechnen müssen. Hierfür bietet der Kanton Aargau auf seiner Website eine
Steuerberechnung an. Mit wenigen Angaben zu Ihrem Einkommen, Vermögen und Wohnort erhalten Sie eine grobe Schätzung der zu erwartenden
Steuern. Diese Berechnung ist besonders nützlich für Personen, die einen Wohnsitzwechsel planen oder ihre finanzielle Situation besser einschätzen möchten.
Das Steuerrecht ist komplex und für Laien oft schwer verständlich. Umso wichtiger ist es, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu klaren und verlässlichen Informationen haben. Auf www.ag.ch finden Sie sämtliche Steuergesetze, Verordnungen sowie eine Vielzahl an Merkblättern, die Ihnen in verständlicher Sprache erklären, wie Sie zum Beispiel bestimmte Abzüge korrekt geltend machen oder wie Sie das Vermögen richtig deklarieren.
Diese Dokumente sind eine wertvolle Unterstützung für alle, die ihre Steuererklärung selbst ausfüllen möchten. Auch Treuhänder und Fachleute nutzen diese Ressourcen regelmäßig, um ihre Mandantinnen und Mandanten korrekt zu beraten.
Wer wissen möchte, welche steuerlichen Daten beim Kanton registriert sind, kann einen Steuerregisterauszug beantragen. Dieses Dokument gibt Auskunft über Ihre im Register eingetragenen steuerrelevanten Daten. Auch nach der Veranlagung können Sie das Detail der Steuerveranlagung einsehen. Dieses Dokument zeigt Ihnen genau, wie die Steuerbehörde Ihre Angaben geprüft und berechnet hat.
Diese Transparenz ist wichtig, damit Sie nachvollziehen können, wie Ihre Steuern zustande gekommen sind und ob alles korrekt erfasst wurde. Bei Unklarheiten oder Fehlern können Sie innert der gesetzlich vorgesehenen Frist Einsprache erheben.
Wenn eine Person verstirbt, muss ihr gesamtes Vermögen und ihre Schulden im sogenannten Nachlassinventar festgehalten werden. Dieses Inventar ist die Grundlage für die Ermittlung der Erbschaftssteuer und sorgt dafür, dass die Erbteilung rechtlich korrekt abläuft.
Das Ausfüllen eines Nachlassinventars kann emotional belastend sein, da es oft unmittelbar nach dem Tod einer geliebten Person erfolgt. Der Kanton Aargau stellt jedoch auch hierfür klare Anleitungen und Formulare zur Verfügung, um die betroffenen Angehörigen bestmöglich zu unterstützen.
Sobald die Veranlagung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Steuerrechnung. Diese kann in der Regel in mehreren Raten bezahlt werden. Der Kanton Aargau bietet verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an, darunter auch den elektronischen Zahlungsverkehr. So können Sie Ihre Steuern bequem per E-Banking oder Dauerauftrag begleichen.
Wer Schwierigkeiten hat, die Steuerbeträge fristgerecht zu bezahlen, kann bei der Steuerverwaltung einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung stellen. Wichtig ist, frühzeitig das Gespräch mit der Behörde zu suchen, um Mahnungen und Betreibungen zu vermeiden.
Auch wenn der Kanton Aargau stark auf digitale Lösungen setzt, bleibt der persönliche Kontakt weiterhin möglich. Die Mitarbeitenden der Steuerverwaltung stehen Ihnen bei Fragen telefonisch, schriftlich oder im Rahmen von persönlichen Beratungsterminen zur Verfügung. Viele Gemeinden im Aargau bieten zusätzlich Steuerberatungen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner an.
Steuern sind mehr als nur eine Pflicht – sie sind ein wichtiger Beitrag für unsere Gemeinschaft. Im Kanton Aargau sorgt ein modernes, digitales und bürgernahes Steuerwesen dafür, dass die Erledigung der Steuerpflicht so einfach wie möglich gestaltet ist.
Von der elektronischen Steuererklärung über Online-Dienste wie die online Fristverlängerung und die Steuerberechnung bis hin zu klaren Informationen zu Steuergesetzen und Merkblättern, der Kanton Aargau bietet alles aus einer Hand. Dabei stehen Transparenz, Verständlichkeit und Benutzerfreundlichkeit im Mittelpunkt.
Wer sich rechtzeitig informiert und die vorhandenen digitalen Angebote nutzt, kann seine Steuerangelegenheiten einfach und stressfrei erledigen. Und so leisten wir alle gemeinsam unseren Beitrag für einen lebenswerten Kanton Aargau.
Für weiterführende Informationen zu Kantons- und Gemeindesteuern sowie zur direkten Bundessteuer steht Ihnen das Steueramt der Stadt Baden gerne zur Verfügung:
Steueramt Baden
Rathausgasse 3, 5400 Baden
Telefon +41 56 200 82 30