Im Kanton Aargau gibt es zahlreiche Möglichkeiten, legal und effizient Steuern zu sparen. Wer seine Steuererklärung gut vorbereitet, frühzeitig plant und die geltenden Abzüge kennt, kann mehrere
hundert bis tausende Franken pro Jahr sparen. Viele Steuerpflichtige schöpfen ihr Sparpotenzial nicht aus, weil sie wichtige Details übersehen oder sich nicht genügend mit den bestehenden Regeln
auseinandersetzen. Dabei lohnt es sich, genauer hinzuschauen – insbesondere in einem Kanton wie Aargau, der mit seinen vielen Gemeinden unterschiedliche Steuerfüsse hat und wo die kantonalen
Abzüge eine wichtige Rolle spielen. Im Folgenden findest du eine umfassende und praxisorientierte Übersicht über die wichtigsten Spartipps für die Steuererklärung im Aargau für das Jahr
2024.
Berufsauslagen clever abziehen
Ein besonders wichtiger Bereich betrifft die Berufsauslagen. Wer auswärts arbeitet, kann Fahrtkosten, Verpflegungskosten und andere berufsbedingte Auslagen geltend machen. Im Kanton Aargau liegt
der Maximalabzug für den Arbeitsweg bei 7000 Franken. Wer mit dem öffentlichen Verkehr pendelt oder das Auto für den Arbeitsweg braucht, sollte unbedingt die exakten Kosten belegen können. Auch
die Nutzung des Fahrrads kann abgezogen werden – hier gilt eine Pauschale von 700 Franken jährlich. Wer sich auswärts verpflegt, weil eine Rückkehr nach Hause über Mittag nicht möglich ist, kann
pro Tag 15 Franken ansetzen. Bei subventionierten Mahlzeiten – zum Beispiel in Kantinen – reduziert sich der Abzug auf 7.50 Franken pro Tag. Zusätzlich können berufsbedingte Auslagen wie
Arbeitskleidung, Fachliteratur oder beruflich notwendige Geräte steuerlich berücksichtigt werden. Es gibt einen Pauschalabzug von 3 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens jedoch 4000 Franken.
Diese Pauschale gilt auch dann, wenn keine detaillierten Belege vorgelegt werden können.
Aus- und Weiterbildung bringt doppelt Gewinn
Auch Aus- und Weiterbildungen bieten Sparpotenzial. Wer sich beruflich weiterbildet, darf bis zu 12'000 Franken pro Jahr abziehen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung dem Erhalt oder der
Verbesserung der beruflichen Qualifikation dient. Kurse, Seminare, Umschulungen oder Sprachtrainings fallen darunter, solange sie in einem beruflichen Zusammenhang stehen. Wichtig ist, dass
private Weiterbildungen – etwa ein Malkurs als Hobby – nicht abzugsfähig sind. Deshalb sollte man immer prüfen, ob die besuchten Veranstaltungen für den Beruf relevant sind und entsprechende
Belege aufbewahren.
Mit der Säule 3a das Einkommen senken
Ein weiterer effektiver Weg zur Steuerersparnis ist die gebundene Selbstvorsorge, bekannt als Säule 3a. Wer freiwillig in die Säule 3a einzahlt, kann den einbezahlten Betrag vom steuerbaren
Einkommen abziehen. Für Angestellte mit Pensionskasse beträgt der Maximalbetrag im Jahr 2024 7056 Franken. Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse können sogar bis zu 20 Prozent ihres
Nettoeinkommens abziehen, maximal 35'280 Franken. Diese Abzüge lohnen sich besonders, wenn man in einem Jahr ohnehin ein höheres Einkommen hat. Durch geschickte Einzahlung in die Säule 3a lässt
sich das steuerbare Einkommen deutlich reduzieren.
Einkäufe in die Pensionskasse lohnen sich doppelt
Auch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse – also in die berufliche Vorsorge, die sogenannte Säule 2 – sind steuerlich interessant. Wenn jemand in den vergangenen Jahren Teilzeit gearbeitet
hat, nach einer längeren Pause wieder eingestiegen ist oder von einem Arbeitgeberwechsel betroffen war, können Vorsorgelücken entstanden sein. Diese können durch Einzahlungen geschlossen werden,
wobei der eingezahlte Betrag ebenfalls vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden darf. Zudem bietet ein solcher Einkauf langfristig eine bessere Altersrente und hilft bei der finanziellen
Planung einer Frühpensionierung.
Gesundheitskosten nicht vergessen
Gesundheitskosten können ebenfalls abgezogen werden, wenn sie einen bestimmten Anteil des Reineinkommens übersteigen. Im Kanton Aargau liegt diese Schwelle bei 5 Prozent des Reineinkommens. Wird
dieser Betrag überschritten, können Zahnarztkosten, Brillen, ärztlich verschriebene Medikamente und Behandlungen wie Physiotherapie oder Psychotherapie angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass
die Kosten medizinisch notwendig sind. Wellnessmassagen, alternative Heilmethoden ohne ärztliche Verordnung oder kosmetische Eingriffe sind hingegen nicht abzugsfähig. Viele Steuerpflichtige
vergessen, Quittungen und Rechnungen systematisch zu sammeln, wodurch mögliche Abzüge ungenutzt bleiben.
Versicherungsprämien clever abziehen
Auch die Prämien für Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen können in der Steuererklärung aufgeführt werden. Im Kanton Aargau gelten Höchstbeträge: Für Einzelpersonen sind es 3400 Franken,
für Ehepaare 6800 Franken. Wichtig ist, dass nur eigene Prämien angerechnet werden dürfen, nicht die von Kindern oder Dritten. Der Abzug lohnt sich besonders dann, wenn du hohe
Zusatzversicherungen abgeschlossen hast oder die Prämien für die Grundversicherung stark angestiegen sind.
Spenden und Parteibeiträge eintragen
Ein oft unterschätzter Bereich sind Spenden und Parteibeiträge. Spenden an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz können bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens abgezogen werden.
Wichtig ist, dass es sich um eine steuerbefreite Institution handelt. Bei Unsicherheit empfiehlt sich ein Blick auf die Liste der anerkannten Organisationen im Kanton Aargau. Auch Beiträge an
politische Parteien sind abziehbar, wobei die Höhe je nach Kanton variiert. In der Regel liegt die Obergrenze bei einigen Hundert Franken.
Kinderabzüge und Betreuungskosten nutzen
Familien profitieren im Kanton Aargau ebenfalls von verschiedenen Abzügen. Für jedes minderjährige oder in Ausbildung befindliche Kind kann ein Abzug geltend gemacht werden. Dieser liegt für
Kinder in Ausbildung etwas höher als für minderjährige Kinder. Zudem können Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen – etwa in der Krippe oder durch eine Tagesmutter –, die Betreuungskosten
bis zu einem Betrag von 10'100 Franken pro Kind und Jahr abziehen. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile erwerbstätig sind oder aus anderen triftigen Gründen nicht selbst betreuen können. Die
tatsächlichen Kosten müssen durch Quittungen oder Abrechnungen nachgewiesen werden.
Schuldzinsen bei Hypotheken und Krediten geltend machen
Auch Schulden können sich steuerlich auswirken. Zinsen für Hypotheken, Konsumkredite oder andere Darlehen sind bis zu einem Maximalbetrag abziehbar. Im Kanton Aargau liegt der Abzug bei maximal
50'000 Franken plus der Höhe der Vermögenserträge. Wer also beispielsweise viel Kapitalertrag aus Wertschriften erzielt, kann auch entsprechend mehr Schuldzinsen abziehen. Dabei ist es wichtig,
zwischen dem abzugsfähigen Zins und der nicht abzugsfähigen Rückzahlung zu unterscheiden – nur der Zins, nicht aber die Tilgung, kann geltend gemacht werden.
Wohnort und Steuerfuss beachten
Ein Aspekt, der oft übersehen wird, betrifft die Wahl des Wohnorts. Im Kanton Aargau unterscheiden sich die Steuerfüsse von Gemeinde zu Gemeinde erheblich. Während einige Orte wie Geltwil mit
einem Steuerfuss von 50 Prozent besonders attraktiv sind, liegt er in Hallwil oder Aarau deutlich höher. Wer plant, umzuziehen oder sich ein Eigenheim zu kaufen, sollte nicht nur auf die
Immobilienpreise, sondern auch auf die langfristigen Steuerfolgen achten. Ein Umzug in eine steuergünstigere Gemeinde kann über Jahre hinweg eine erhebliche Ersparnis bedeuten.
Vorauszahlung der Steuern zahlt sich aus
Darüber hinaus kann sich auch die frühzeitige Steuerzahlung lohnen. Wer seine Steuern vor dem Fälligkeitsdatum einzahlt, erhält vom Kanton Aargau einen Vorzugszins. Dieser liegt zwar meist unter
einem Prozent, aber in Zeiten von Negativzinsen oder minimalen Zinsen auf Sparkonten kann sich die vorzeitige Zahlung trotzdem rechnen – besonders bei hohen Steuerbeträgen. Außerdem verbessert
sie die eigene Liquiditätsplanung, weil Überraschungen durch Nachzahlungen vermieden werden.
Steuerberatung als sinnvolle Investition
Schließlich lohnt es sich für viele Menschen, professionelle Hilfe bei der Steuererklärung in Anspruch zu nehmen. Steuerberater kennen die Details der kantonalen Regelungen und helfen dabei,
Fehler zu vermeiden oder zusätzliche Abzüge zu finden. Besonders für Selbstständige, Vermieter, Kapitalanleger oder Personen mit komplexen Familiensituationen kann sich eine Beratung lohnen. In
vielen Fällen holt der Steuerexperte die Beratungskosten durch optimierte Steuerplanung wieder herein.
Fazit: Wer genau hinsieht, spart richtig
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es im Kanton Aargau zahlreiche effektive und legale Möglichkeiten gibt, die Steuerlast zu senken. Wer seine Finanzen frühzeitig plant, Belege systematisch sammelt und sich mit den wichtigsten Abzügen vertraut macht, profitiert nicht nur finanziell, sondern reduziert auch den Stress beim Ausfüllen der Steuererklärung. Steuern zu sparen ist kein Trick, sondern eine Frage der Sorgfalt, des Wissens und der Eigenverantwortung. In diesem Sinne lohnt es sich, jedes Jahr genau hinzuschauen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die der Gesetzgeber zur Verfügung stellt. Wer dabei konsequent vorgeht, wird mit einem tieferen Steuerbetrag und einem besseren Gefühl beim Absenden der Steuererklärung belohnt.
Gemeinden mit A
5001 Aarau 1 Fächer
5000 Aarau 1 Zustellung
5000 Aarau 3
5004 Aarau 4 Fächer
5000 Aarau Kaserne
5000 Aarau Postauto Aargau
5000 Aarau
5001 Aarau
5004 Aarau
4663 Aarburg Zustellung
4663 Aarburg
5646 Abtwil AG
5645 Aettenschwil
5643 Alikon
5600 Ammerswil AG
5611 Anglikon
5628 Aristau
8905 Arni AG
8905 Arni-Islisberg
5025 Asp
5056 Attelwil
5105 Auenstein
5644 Auw
Gemeinden mit B
5330 Bad Zurzach
5400 Baden 1 Postautodienst
5400 Baden 1 Zustellung
5400 Baden 1
5400 Baden IM
5400 Baden
5401 Baden
5402 Baden
5404 Baden
5405 Baden
5406 Baden
5333 Baldingen
5017 Barmelweid
5637 Beinwil (Freiamt)
5712 Beinwil am See
5454 Bellikon
5636 Benzenschwil
8962 Bergdietikon
8965 Berikon 1 Zustellung
8965 Berikon 1
8965 Berikon 2 Dorf
8965 Berikon
5627 Besenbüren
5618 Bettwil
5023 Biberstein
5413 Birmenstorf AG
5242 Birr-Lupfig Zustellung
5242 Birr-Lupfig
5242 Birr
5244 Birrhard
5708 Birrwil
5706 Boniswil
5623 Boswil
4814 Bottenwil
5620 Bremgarten AG 1 Zustellung
5620 Bremgarten AG 1
5620 Bremgarten AG 2
5620 Bremgarten AG Kaserne
5620 Bremgarten AG
4805 Brittnau
5200 Brugg AG 1 Zustellung
5200 Brugg AG 1
5200 Brugg AG 3
5200 Brugg AG Dist Fil
5200 Brugg AG Kaserne
5200 Brugg AG
5201 Brugg AG
5505 Brunegg
5033 Buchs AG Zustellung
5033 Buchs AG
5736 Burg AG
5632 Buttwil
5334 Böbikon
5315 Böttstein
5076 Bözen
5624 Bünzen
5619 Büttikon AG
Gemeinden mit D
5026 Densbüren
6042 Dietwil
5610 Dintikon LCD
5606 Dintikon
5605 Dottikon Zustellung
5605 Dottikon
5405 Dättwil AG
5312 Döttingen Zustellung
5312 Döttingen
5724 Dürrenäsch
Gemeinden mit E
Gemeinden mit E
5078 Effingen
5445 Eggenwil
5704 Egliswil
5420 Ehrendingen
5074 Eiken
5077 Elfingen
5304 Endingen
5408 Ennetbaden
5018 Erlinsbach
5275 Etzgen
Gemeinden mit F
5615 Fahrwangen
5316 Felsenau AG
5645 Fenkrieden
5525 Fischbach-Göslikon
5467 Fisibach
5442 Fislisbach
5423 Freienwil
5070 Frick Zustellung
5070 Frick
5324 Full-Reuenthal
Gemeinden mit G
5224 Gallenkirch
5272 Gansingen
5412 Gebenstorf
5637 Geltwil
5073 Gipf-Oberfrick
4856 Glashütten
5728 Gontenschwil
5722 Gränichen Zustellung
5722 Gränichen
Gemeinden mit H
5245 Habsburg
5705 Hallwil
5212 Hausen AG
4316 Hellikon
5604 Hendschiken
5626 Hermetschwil-Staffeln
5415 Hertenstein AG
5027 Herznach
5317 Hettenschwil
5613 Hilfikon
5042 Hirschthal
5113 Holderbank AG
5043 Holziken
5075 Hornussen
5277 Hottwil
5510 Hunzenschwil Dist Ba
5510 Hunzenschwil LZ
5502 Hunzenschwil
5607 Hägglingen
Gemeinden mit I
8905 Islisberg
5083 Ittenthal
Gemeinden mit J
8916 Jonen
Gemeinden mit K
4303 Kaiseraugst Liebrüti
4303 Kaiseraugst
5466 Kaiserstuhl AG
5082 Kaisten
5625 Kallern
8956 Killwangen
5416 Kirchdorf AG
5054 Kirchleerau-Moosleerau
5054 Kirchleerau
5314 Kleindöttingen
5313 Klingnau
8109 Kloster Fahr
5322 Koblenz
5742 Kölliken
5444 Künten
5024 Küttigen
5080 Laufenburg
5325 Leibstadt
5733 Leimbach AG
5426 Lengnau AG
5600 Lenzburg 1
5600 Lenzburg 2
5601 Lenzburg Sonderdienste
5600 Lenzburg Zustellung
5600 Lenzburg
5316 Leuggern
5725 Leutwil
5224 Linn
5242 Lupfig
Gemeinden mit M
4312 Magden
5318 Mandach
5616 Meisterschwanden
5465 Mellikon
5507 Mellingen
5737 Menziken
5634 Merenschwand
5274 Mettau
5054 Moosleerau
5037 Muhen
4322 Mumpf
4853 Murgenthal
5630 Muri AG Zustellung
5630 Muri AG
5506 Mägenwil
4313 Möhlin Zustellung
4313 Möhlin
5237 Mönthal
5103 Möriken AG
5642 Mühlau
4812 Mühlethal
5243 Mülligen
4333 Münchwilen AG
Gemeinden mit N
5524 Nesselnbach
5432 Neuenhof Dist Fil
5432 Neuenhof
5702 Niederlenz
5443 Niederrohrdorf
5524 Niederwil AG
5415 Nussbaumen AG Zustellung
5415 Nussbaumen AG
Gemeinden mit O
5225 Oberbözberg
5036 Oberentfelden Zustellung
5036 Oberentfelden
5108 Oberflachs
5062 Oberhof
5273 Oberhofen AG
5727 Oberkulm
8917 Oberlunkhofen
4324 Obermumpf
5452 Oberrohrdorf
5647 Oberrüti
8966 Oberwil-Lieli
5072 Oeschgen
4665 Oftringen 1 Zustellung
4665 Oftringen 1
4665 Oftringen 2
4665 Oftringen PCL
4665 Oftringen SPN
4665 Oftringen
4305 Olsberg
5504 Othmarsingen
Gemeinden mit P
Gemeinden mit Q
Gemeinden mit R
5734 Reinach AG Zustellung
5734 Reinach AG
5057 Reitnau
5332 Rekingen AG
5453 Remetschwil
5236 Remigen
4310 Rheinfelden 1 Zustellung
4310 Rheinfelden 1
4310 Rheinfelden 2
4310 Rheinfelden SPI Logistics A
4310 Rheinfelden
5084 Rheinsulz
5415 Rieden AG
5323 Rietheim
4853 Riken AG
5223 Riniken
5032 Rohr AG
5022 Rombach
4852 Rothrist Zustellung
4852 Rothrist
8919 Rottenschwil
8964 Rudolfstetten
5102 Rupperswil
5235 Rüfenach AG
5464 Rümikon AG
5406 Rütihof
Gemeinden mit S
5745 Safenwil
5614 Sarmenstorf
5503 Schafisheim
5246 Scherz
5116 Schinznach Bad
5107 Schinznach Dorf
5044 Schlossrued
5046 Schmiedrued-Walde
5046 Schmiedrued
5425 Schneisingen
4325 Schupfart
5326 Schwaderloch
5040 Schöftland
5707 Seengen
5703 Seon Zustellung
5703 Seon
5301 Siggenthal Station
5462 Siglistorf
5643 Sins
4334 Sisseln AG
8957 Spreitenbach Zustellung
8957 Spreitenbach
5053 Staffelbach
5603 Staufen
4332 Stein AG
5608 Stetten AG
5233 Stilli
4802 Strengelbach
5034 Suhr Zustellung
5034 Suhr
5085 Sulz AG
Gemeinden mit T
5306 Tegerfelden
5617 Tennwil
5723 Teufenthal AG
5112 Thalheim AG
5300 Turgi
5522 Tägerig
Gemeinden mit U
5028 Ueken
4813 Uerkheim Zustellung
4813 Uerkheim
5619 Uezwil
5222 Umiken
5224 Unterbözberg
5305 Unterendingen
5035 Unterentfelden
5726 Unterkulm Zustellung
5726 Unterkulm
8918 Unterlunkhofen
5417 Untersiggenthal
Gemeinden mit V
5106 Veltheim AG
5232 Villigen PSI
5234 Villigen
5612 Villmergen Dist Fil
5612 Villmergen
5213 Villnachern
4803 Vordemwald
Gemeinden mit W
5046 Walde AG
5624 Waldhäusern AG
4323 Wallbach
5622 Waltenschwil
4317 Wegenstetten
5430 Wettingen 1 Zustellung
5430 Wettingen 1
5430 Wettingen 2
5430 Wettingen 3
5431 Wettingen Sonderdienste
5430 Wettingen
8967 Widen
5276 Wil AG
5103 Wildegg
5058 Wiliberg
5210 Windisch
5463 Wislikofen
5064 Wittnau
5053 Wittwil
5610 Wohlen AG 1 Zustellung
5610 Wohlen AG 1
5610 Wohlen AG 2
5610 Wohlen AG
5512 Wohlenschwil
5063 Wölflinswil
5303 Würenlingen
5436 Würenlos
Gemeinden mit X
Gemeinden mit Y
Gemeinden mit Z
5079 Zeihen
4314 Zeiningen
5732 Zetzwil
4810 Zofingen PostFinance GLKB
4809 Zofingen Postfinance UBS
4809 Zofingen PostFinance UBS
4800 Zofingen PostFinance
4807 Zofingen PostFinance
4808 Zofingen PostFinance
4801 Zofingen Ringier AG
4800 Zofingen Zustellung
4800 Zofingen
5621 Zufikon
4315 Zuzgen